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Trennungsgeld bei wohnen in Eigentumswohnung der Freundin

Begonnen von CKaiser, 04. Juli 2016, 16:40:50

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LwPersFw

F_K

bitte den letzten Absatz in meinem Beitrag beachten.

Das Gericht sagt...weil der Mietzins nicht als Einnahme gilt...sind Abschreibungen die damit zusammenhäbgen auch nicht möglich.


CKaiser,

TG-auslösende Maßnahme ist die Kom-VfG zum Lehrgang.

Ich gehe ja davon aus, Sie haben die Zusage der UKV erhalten.
Deshalb kein TG.

Stellen Sie nun einen Antrag auf Abänderung der UKV-Zusage ab Behinn der Kommandierung in Nicht-Zusage der UKV.

Begründen Sie dies damit, dass Sie, als mit Ihrer Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung lebend, wie Verheiratete behandelt hätten werden müssen.

Berufen Sie sich auf das Urteil und fügen Sie es in Kopie bei.

Wenn der Beginn der Kommandierung nicht länger als 1 Jahr zurückliegt, stellen Sie auch einen Antrag auf Zahlung von TG,
in der Höhe des Betrages für Verheiratete und Gleichgestellte, rückwirkend ab Beginn der Kommandierung.

Dieser wird zwar abgelehnt... aber so sichern Sie sich die Ansprüche, wenn dem Antrag auf Abänderung der UKV
stattgegeben werden sollte.

Ob Sie damit Erfolg haben werden...steht in den Sternen....

Ich vermute man wird das Urteil als nicht allgemeingültig werten...

Aber warten Sie ab.... und schildern Sie uns was sich ergeben hat...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

CKaiser

Ich nehme mal an, das zusätzlich zu diesen Maßnahmen auch die Anerkennung des eigenen Hausstandes über den Pers gehört.

Dieser Antrag auf Abänderung der UKV, ist das ein laufender Gerichtsprozess oder Antrag von einem Soldaten?

LwPersFw

Wenn die Bw das Urteil anerkennen würde...

...würden Sie zum Personenkreis der Verheirateten und Gleichgestellte zählen... für diese entfällt das Anerkennungsverfahren, da man davon ausgeht, dass diese einen berücksichtigungsfähigen Hausstand haben.


Sie stellen einen Antrag. Gerichtet an die Stelle, welche die Kom-Vfg erstellt hat.

Auf den erhalten Sie einen Bescheid.

Dann muss man die nächsten Schritte prüfen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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