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P600: Flugausrüstung Luftfahrzeug

Begonnen von Yourchris, 04. Juli 2016, 20:55:54

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Yourchris

Hallo und guten Tag,

ich habe derzeit von meinem Einplaner die Möglichkeit bekommen aus zwei verschiedenen Verwendungen für eine Einstellung zum SaZ 12 (in meinem Fall SaZ 13) zu wählen.
Zum einen handelt es sich um O600 - den Schiffsbetriebstechniker, und zum Anderen, wie im Betreff beschrieben, P600: Flugausrüstung Luftfahrzeug.

Nun zu meinem Anliegen:

Was sind bei P600 meine täglichen Aufgaben? Worauf muss ich mich genau einstellen? Und was könnte sonst während meiner eventuellen Laufbahn in dieser Verwendung auf mich zukommen?


Kurz zu meiner Person:

Ich bin 25 Jahre alt, habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff und Kautschuktechnik, und der geplante Diensteintritt für P600 wäre zum 1.10 dieses Jahr im Hubschraubergeschwader 64 in Laupheim.



Leider habe ich nicht die ausreichenden Infos über die Karriereseite der BW erhalten, und suche daher auf diesem Wege nach Informationen seitens der Community.

Ich bedanke mich im Voraus :)

KlausP

Falls hier nichts Konkrteres kommt: Der Einplaner hat für alle Verwendungen die entsprechenden Tätigkeitsbeschreibungen, die er dem Bewerber eigentlich auch aushändigen soll.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Yourchris

Die Sache ist die: Ich war für einen anderen Dienstposten eingeplant und die Ärztliche Abteilung hat mir da einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Dementsprechend habe ich nur für die vorherige Verwendung genügend Infomaterial vorliegen.

Im schlimmsten Falle muss ich mich morgen telefonisch mit dem Einplaner in Verbindung setzen und er wird mir so weiterhelfen müssen.
Da ich aber vorzugsweise auf eigene Faust an die Infos rankommen möchte um mich so besser entscheiden zu können, wäre es mir über dieses Forum hier lieber.

KlausP

Deshalb schrieb ich ja, "Falls hier nichts Konkreteres kommt ..."
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Mögliche Verwendungen wären:
Flugausrüstungsfeldwebel
Fluggerätmechanikerfelwebel Transportluftfahrzeuge und Hubschrauber Fachr. Flugausrüstung
Fluggerätmechanikerbootsmann Fachrichtung Flugausrüstung
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Helft mit, dass es so bleibt.

FoxtrotUniform

Flugausrüstung  ist hier als R&S Equipment (Schwimmwesten, Notfunkgeräte...) sowie ggf. Schleudersitze zu sehen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Yourchris

Nur wie sehen meine täglichen Aufgaben genau aus?
Dass ich für die Ausrüstung zuständig sein werde, steht auch auf der Homepage der BW.

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen in diesem Bereich gemacht oder kennt jemanden, der sie hat.

Ralf

Ja für welche der 3 von mir genannten Verwendungen denn? Da hast du dich noch nicht dazu geäußert. "P600: Flugausrüstung Luftfahrzeug" ist keine Verwendung, das ist die Bezeichnung des Anforderungssymbols.

Ich greif einmal die erste raus, wäre aber schön, wenn du deine fragen so präzise stellst, dass man sie auch beantworten kann  ::)

Zitat1. Tätigkeit

1.1 Zusammenfassung der Aufgaben

Der Flugausrüstungsfeldwebel (FlugAusrFw) führt Wartungs- Inspektions-, Prüf- und 

Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der zugewiesenen Materialerhaltungsstufen (MES) an folgenden 

Anlagen und deren Baugruppen in der Werkstatt und am Luftfahrzeug (Lfz) durch:

- Einzelsitz BM

- Drehwirbel DML

- Bergesatz Lfz

- Lastengeschirre 2,5 to / 6 to

- Lastentransportnetz 2,5 to / 9 to

- Handfeuerlöscher

- Sanpack

- Gurtwerk, P / CP / BM / PX

- Schultergurtspanntrommeln

- Stehhaltegurt, Rettungsnetze, Rettungsschlingen, Rettungshosen

- Helm, komplett und Kopfhörer mit Mikro

- BiV-Helmbrille

- Überlebensweste SW 2 Hub

- Signalpistole, Notlage

- Notfunkgerät, MR 506/509 mit Antenne

- Überlebensausstattungen, 1-Mann und 6-Mann komplett

- Schwimmweste, vollständig

- Passagierschwimmkragen, vollständig

- Fliegerkombination, Seenot

- Smokey 1 und 3 mit Lastengeschirr

- Notschwimmeranlage

- Einsinkschutz

- Ballistischer Schutz

- Rüstsatz MG3

Er führt nachfolgend genannte Arbeiten selbständig und mit unterstelltem Fachpersonal durch:

- Fristenüberwachung, Lebenslaufaktenführung und Arbeitsplanung für Flugausrüstungsmaterial

- Identifizierung und Disposition benötigter Ersatzteile im Fachbereich Flugausrüstung

- Technische Änderungen

- Schwierige Fehlersuche und -behebung

- Schwierige Funktionsüberprüfungen

Er wendet die Verfahren der Ersatzteilversorgung an und führt die für seinen Fachbereich erforderlichen 

administrativen Aufgaben durch.

Er führt die Materialerhaltungsmaßnahmen in Frieden, Krise und Krieg im In- und Ausland durch.

Er führt technische und allgemeinmilitärische Aus- und Weiterbildung des unterstellten Personals durch.

1.2 Tätigkeiten / Aufgaben im einzelnen

- Er nimmt Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsaufträge entgegen und führt diese Aufträge gemäß 

  Beilage zum Tätigkeitsbild selbständig durch.

- Er stellt Dokumentation, Ersatzteilsätze, Prüfgeräte und Sonderwerkzeug für Störbehebungseinsätze 

  zusammen.

- Er dokumentiert seine Tätigkeiten ordnungsgemäß im Bord- und Wartungsbuch oder den 

  Arbeitsfolgeplänen, setzt die entsprechenden Zustandskurzzeichen ein und zeichnet entsprechend seiner 

  Kompetenzen gemäß Hdb MatErhLw ab.

- Er überwacht die Durchführung des betrieblichen Meldewesens sowie der übrigen Verfahren des 

  technischen Dienstbetriebes in seinem Fachbereich.

- Er führt die Anforderung von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial durch und überwacht den 

  Materialverbrauch und die Rücklieferung rückgabepflichtiger Teile.

- Er überwacht Pflege und Wartung des Mess- und Prüfgerätes.

- Er führt Überprüfungen und Messungen an typengebundenen Bodendienst- und Prüfgeräten durch.

- Er überwacht die Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz.

- Er überwacht die Durchführung der Fremdkörperkontrollen sowie der Zustands- und 

  Vollzähligkeitskontrollen von Werkzeug und Gerät.

- Er arbeitet zu bei der Erstellung von Prüf-, Erfahrungs- und Beanstandungsberichten.

- Er führt den Änderungsdienst an Technischer Dokumentation durch.

- Er überwacht die Einhaltung der Flugsicherheits-, Bodensicherheits-, Fernmelde-sicherheits-, Umwelt-, 

  Arbeits- und Strahlenschutzbestimmungen sowie der militärischen Sicherheitsbestimmungen.

- Er berät das Flugsicherheits- und Arbeitssicherheitspersonal in fachlichen Fragen und unterstützt sie in der 

  Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

- Er führt Dienstaufsicht über das ihm unterstellte Personal durch und unterstützt Vorgesetzte in der 

  Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

1.3 Arbeitsbedingungen

- Lärmgefährdung bei Arbeiten an Lfz/Bodendienstgeräten mit laufendem Triebwerk/Motor und bei Arbeiten 

  in Lärmbereichen bei über 85 dBA.

- Gefährdung durch den Umgang mit Geräten und Prüfeinrichtungen mit Spannungen größer 50 V und 

  Strom größer 42 mA.

- Gefährdung durch den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Gefahrstoffen.

- Durchführung der Arbeiten im In- und Ausland unter allen klimatischen Umwelt- und Einsatzbedingungen.

- Durchführung der Arbeiten unter Berücksichtigung der Flug- und Bodensicherheitsbestimmungen.

2. Fertigkeiten und Kenntnisse

Der FlugAusrFw  muss:

- selbständig und verantwortungsbewusst handeln und führen können,

- Kenntnisse über technische Zusammenhänge und Wechselwirkungen im Gesamtsystem Luftfahrzeug 

  haben,

- technische, auch englischsprachige Dokumentationen/Systemvorschriften für Lfz, Bodendienst- und 

  Prüfgerät lesen und verstehen, sowie Zusammenhänge ableiten können,

- die in seinem Fachbereich verwendeten allgemeinen und waffensystemgebundenen Sonderwerkzeuge, 

  Bodendienst- und Prüfgeräte kennen und einsetzen können, 

- die Betriebsabläufe der LfzTechnik sowie Organisation und Verfahren der Einheit und des Verbandes/der 

  Dienststelle kennen,

- die für seinen Fachbereich geltenden Betriebsführungsverfahren beherrschen und betriebstechnisch 

  bedingte DV-Verfahren anwenden können,

- die für seinen Zuständigkeitsbereich geltenden Flugsicherheits-, Bodensicherheits-, Fernmeldesicherheits-, 

  Umwelt-, Arbeits-, und Strahlenschutzbestimmungen sowie die militärischen Sicherheitsbestimmungen 

  kennen, vermitteln und anwenden können,

- Verbindungstechniken fach- und sachgerecht anwenden können,

- Kenntnisse in der textilen Werkstoffkunde besitzen,

- die für seinen Zuständigkeitsbereich erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen kennen.
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