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Begonnen von Peteronkel, 14. Juli 2016, 18:11:38

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Peteronkel

Hallo Kameraden

Ich habe eine Frage an euch.

Ich habe als Resi eine ärztliche Ausnahmegenehmigungen bekommen um bei DVags mitmachen zu können.

Nun kommt das aber !  In dem Schreiben steht:"  Folgende Tätigkeiten bestehen ärztliche Bedenken: Schießen + Sprengen

Frage: Darf ich nicht mehr schießen oder soll ich nicht mehr schießen?  Von Verbot steht da ja nichts. Man hat halt Bedenken oder wie soll man das deuten. Wer kennt sich aus?

ABC /Se Onkel

wolverine

#1
Zitat von: Peteronkel am 05. Februar 2014, 18:30:58
Ich bin per Aktenlage nach einem Hörsturtz T5 gemustert worden da mein Rechtes Ohr betroffen war.
Anscheinend passt Ihr rechtes Ohr und Schießen nicht so wirklich gut zusammen. In Kenntnis aller Umstände würde ich Sie als Leitender nicht am Schießen teilnehmen lassen.
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Peteronkel

Ergo, ich werde für,s schießen gesperrt !

Ist es eine kann Bestimmung, oder ist es Sache des Leitenden ob, oder ob nicht.
ABC /Se Onkel

Merowig

Naja der Leitende will wahrscheinlich nicht verantwortlich sein wollen, wenn sie dann eine WDB oder sonstwas geltend machen wollen, aufgrund des Schiessens.


Hatte vor 2 Jahren einen OSG auf einer RDL, der hatte auch Ohrenprobleme (keine Ahnung inwieweit vergleichbar mit deinem Fall) und hat aber mit "Mickey Mouse Gehoerschutz" geschossen.
Fortuna audaces iuvat

wolverine

Es müsste in der Zuziehung zur DVag vermerkt sein, an was Sie nicht teilnehmen dürfen bzw. dürften Sie meiner Meinung nach zu DVag "Schießen" gar nicht zugezogen werden.
Jetzt kommt das große "Aber": Ich bezweifele mal stark, dass der FwRes des LKdo eine Übersicht über Tauglichkeit und Ausschlüsse der Reservisten führt oder hat.
Darum wird man Sie höchstwahrscheinlich zu DVag zuziehen und auch mitschießen lassen. Mit der Konsequenz, dass im Fall einer weiteren Hörminderung evtl. Haftungsansprüche entstehen. Von daher fände ich es höchst unkameradschaftlich, den FwRes und den jeweiligen Leitenden über den Hörschäden im Unklaren zu lassen.
Und damit wieder: Wüsste ich es, würde ich Sie vom Schießen ausschließen.
Eigentlich sollte das alles aber ziemlich selbsterklärend sein, oder?
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