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TG §6 Mietbeihilfe . Zwei Refüs . Zwei Meinungen.

Begonnen von Marie95, 16. November 2016, 08:28:15

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Marie95

Guten Morgen zusammen,

Bin leider etwas verwirrt weil zwei ReFüs unterschiedliche Meinungen haben. Und da ich bisher immer positive Erfahrungen mit dem Forum hatte wollte ich euch mal fragen. SuFu habe ich nix passendes gefunden.

Mein Anliegen:

Werde 500 km weit versetzt. Habe am jetzigen Standort eine anerkannte Wohnung und Bin ledig .  Ich werde dann am Anfang natürlich pendeln müssen . Werde dann TG §3 kriegen. Muss mir am neuen Standort eine Wohnung(ca. 35-40Km von der Kaserne entfernt)  suchen  die dann bis zu einer Summe xxx vom Bund bezahlt wird. Die las ich dann natürlich anerkennen.  Dann krieg ich ja diese Miethilfe + TG§3 .

Wenn ich jetzt aber meine alte Wohnung aufgebe und somit nur noch eine Wohnung habe krieg ich dann TG §6 und zum Teil die Miete bezahlt ( oder ganz?) . Das hat ReFü 1 gesagt .  Der zweite meinte aber das die Miete gar nicht bezahlt wird . Und ich nur die Wegstrecke bezahlt kriege ? 

Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen und mir sagen was für Ansprüche ich dann habe ?

wolverine

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Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Genau so ist das. Und dann gibt es auch keine "Mietbeihilfe" oder sowas. Dann können Sie die Zusage der Umzugskostenkostenverguetung beantragen, der Umzug wird bezahlt und dann war es das. TG könnte auf einem anderen Blatt stehen, wenn die Wohnung außerhalb des Einzugsbereichs der Dienststelle liegt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Warum soll die TG-Wohnung 35 - 40 km vom Standort entfernt liegen ? Warum nicht näher ?

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Marie95

Die Wohnungen in näherem Umfeld sind finanziell gesehen einfach Nicht für mich allein machbar. ( Miete jetzt 350€ Dort mind. 800-900).
Und dort wo ich nach Wohnungen geguckt habe wohnt meine Familie(Vater+ Mutter, Bruder)



Und ja wäre ein Umzug habe ich vergessen zu sagen. Also würde ich nur die tägliche Fahrt bezahlt kriegen ?
Ich frage mich nur warum der ReFü mir das so erzählt hat.

LwPersFw

Wenn Sie also umziehen wollen... gelten andere Regeln...

Sie lassen sich mit der Versetzungsverfügung die UKV zusagen.

Nach Dienstantritt stellen Sie einen Antrag auf TG bei Zusage der UKV.

Die Verwaltung wird dann für 3 Monate TG bewilligen.

Umfang wie TG nach Paragraph 3 TGV.
D.h. u.a. bis Sie die eigentliche Wohnung angemietet haben,
in die der Umzug erfolgen soll, steht Ihnen eine unentgeltliche
Unterkunft zu. Kann diese Ihnen nicht gestellt werden, erhalten
Sie einen standortbezogenen Geldbetrag, um sich z.B. ein
möbliertes Zimmer zunächst anzumieten.

In diesen 3 Monaten führen Sie den Umzug auf Kosten der Bw durch.

Damit die Bw die Kosten übernimmt, sollte die neue Wohnung nicht weiter als 50 km vom neuen Standort entfernt sein.
Über 50 km ist das Verfahren in der Umzugsfibel (Anhang) beschrieben.

Mit Unterschrift unter den neuen Mietvertrag kündigen Sie Ihre alte Wohnung zum nächst möglichen Termin.

TG erhalten Sie längstens bis der Umzug abgeschlossen ist.

Am Ende lassen Sie die neue Wohnung anerkennen.

Alles Wesentliche rund um den Umzug steht in der angehängten Datei.

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Papierberg


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