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Gerichtstermin während der GA

Begonnen von Martin Gerder, 17. August 2016, 17:53:28

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Martin Gerder

Moin moin,

ich hab folgendes Problem:

Ich habe vor Jahren mal über eine Tauschbörse 2 Spiele von einer Frau zugeschickt bekommen und ihr nicht das zurück geschickt was versprochen wurde.

Daraufhin kam es zur Anzeige - habe zusammen mit der Jugendgerichtshilfe damals eine Schadenswiedergutmachung abgemacht und diese der Dame auch zukommen lassen.

Durch einen kleinen Irrtum hat das Gericht das ganze wohl nicht mitbekommen und mir (das Verfahren sollte eigentlich mit der Schadenswiedergutmachung eingestellt werden) eine Vorladung zu einem Gerichtstermin geschickt der im Nächsten Monat liegt.

Ich muss am 1.09 meine GA antreten und habe in den Formularen angegeben das zz. kein Verfahren gegen mich läuft (da ich davon ausgegangen bin, das es eingestellt wurde).

Es handelt sich hierbei um Betrug geringfügiger sachen.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Kann es sein, dass diese kleine Sache die jetzt schon mehr als ein Jahr zurück liegt mich meine Karriere beim Bund kostet?

Das Verfahren wird wahrscheinlich an dem Termin eingestellt, aber dennoch muss ich ja den Termin wahrnehmen.

Mfg

KlausP

ZitatKann es sein, dass diese kleine Sache die jetzt schon mehr als ein Jahr zurück liegt mich meine Karriere beim Bund kostet?

Ja. So lange Sie nicht Schriftliches in der Hand haben, dass ein Verfahren eingestellt ist, müssen Sie es mMn angeben. Sie müssen jetzt das Karrierecenter darüber informieren und von dort erhalten Sie Bescheid, wie weiter verfahren wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Martin Gerder

Ich habe ja einen Brief erhalten, dass das Verfahren eingestellt wird sobald die Schadenswiedergutmachung geleistet wurde und ich das dem Aktenzeichen mitgeteilt habe.

Die Geschädigte hat der Staatsanwaltschaft ebenfalls mitgeteilt dass ich die Schadenswiedergutmachung geleistet habe.

KlausP

Dann erklären Sie das genau so dem Karrierecenter. Nur dort wird darüber entschieden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

Zitat von: Martin Gerder am 17. August 2016, 18:13:56
Ich habe ja einen Brief erhalten, dass das Verfahren eingestellt wird sobald die Schadenswiedergutmachung geleistet wurde und ich das dem Aktenzeichen mitgeteilt habe.

Die Geschädigte hat der Staatsanwaltschaft ebenfalls mitgeteilt dass ich die Schadenswiedergutmachung geleistet habe.

Das ist alles gut und schön. So lange Sie keinen BESCHLUSSin der Strafsache gegen Sie bekommen haben, in dem steht dass das Verfahren ENDGÜLTIG eingestellt worden ist, LÄUFT das Verfahren noch.

Also rufen Sie bei dem zuständigen Gericht an und klären die Sachlage. Und zwar schleunigst.
 

Ralf

Ist und bleibt trotzdem eine Falschaussage im Bewerbungsbogen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

wolverine

Sog. "objektiver Wahrheitsbegriff"; die Angabe war "objektiv" falsch weil ein Verfahren noch lief obwohl er selbst "subjektiv" glaubte, es sei eingestellt. 
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Helft mit, dass es so bleiben kann

LwPersFw

Klaus hat den richtigen Hinweis gegeben....

...denn es gilt...

In der beim KC unterzeichneten Eröffnung über die Anforderungen eines Führungszeugnisses für Behörden bzw. einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister und Erklärung über schwebende Verfahren heißt es unter anderem:

Ich erkläre hiermit, dass im Zeitraum von 6 Wochen vor Unterzeichnung meiner Bewerbung bis heute keine Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen mich schweben. Polizeiliche Ermittlungen gegen mich sind mir nicht bekannt.

Ich verpflichte mich, bis zum Dienstantritt noch anhängig werdende Straf- oder Ermittlungsverfahren unverzüglich der o. a. Dienststelle mitzuteilen.

Ich bin mir bewußt, dass schwebende Verfahren sowie wahrheitswidrige oder unterlassene Angaben meine Einstellung in die Bundeswehr verhindern bzw. die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses und ggf. nachträglich ein gerichtliches Verfahren zur Folge haben können.


Sie können zwar den Punkt "...6 Wochen vor Unterzeichnung meiner Bewerbung" nicht mehr "heilen"... denn das Verfahren lief ja schon davor...

Aber Sie können ehrlich Ihren Fehler noch vor Dienstantritt eingestehen.
Das dies u.U. die Verschiebung des Diensteintritts bedeuten wird... ist zu akzeptieren.

Wenn der Sachverhalt so ablief wie von Ihnen geschildert,
inkl. tätiger Reue und Wiedergutmachung, vermute ich, dass
es kein Einstellungshinders sein sollte.

Die Entscheidung treffen aber letztendlich die zust. Stellen der Bw.


Warten Sie aber erst den Dienstantritt ab... und danach
kommt es raus... kann das schwerwiegende Folgen haben !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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