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Urlaubsantrag

Begonnen von Xdivine23, 17. August 2016, 14:36:20

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200/3

Einfach mal in die letzte Zeile des Urlaubsantrages schauen: "Die Genehmigung des Urlaubs wurde dienstlich bekanntgegeben am (Datum)   durch (Dienstgrad, Name)". Dieser Satz hat durchaus Sinn und Berechtigung und steht dort nicht zum Spaß oder weil noch Platz auf dem Papier war. Keine Bekanntgabe -> keine Sicherheit ob der Urlaub genehmigt wurde und somit im Zweifel eigenmächtig abwesend mit allen möglichen Konsequenzen. Hier ist der Soldat in der Holschuld und hat sich zu informieren, ob sein Urlaub genehmigt wurde; schließlich will der Soldat etwas von der Einheit, nämlich Urlaub, und nicht anders herum. Ich kenne es sogar so, dass der Soldat diese Bekanntgabe noch per Unterschrift auf dem Urlaubsantrag zu quittieren hat bevor der Urlaub angetreten wird. Damit ist man dann auf der ganz sicheren Seite.
Sicher wird es in vielen Einheiten so gehandhabt, dass man nur bei Nichtgenehmigung einen Rückläufer bekommt, tatsächlich belastbar ist dieses aber nicht. Beispiel: der Antrag geht verloren (soll ja durchaus mal vorkommen), der Soldat denkt er hat genehmigten Urlaub und bleibt dem Dienst fern, die Einheit/Chef/Spieß/TE-Fhr wissen von nichts. Die Aussagen "Ich hab doch eingereicht..." und "ich dachte aber..." zählen dann nicht.

Ralf

Es gibt Dienstvereinbarungen (z.B. Geschäftsordnungen) die sehen auch so etwas ähnliches vor. Wenn der DezLtr/RefLtr dem Antrag zugestimmt hat darf der Beantragende davon ausgehen, solange er nichts anderes hört.
Alles andere ist -wie sagt man so schön- eher dünnes Eis.
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schlammtreiber

Zitat von: Ryan91 am 18. August 2016, 11:34:04
Einfach mal kurz im Geschäftszimmer anrufen und nachfragen wäre für Sie keine Option?

Nein, er schreibt doch klar, dass er das keinesfalls will:

ZitatIch möchte nicht ins GeZi und mir die Ablehnung abholen.

Aus der Fragestellung geht klar hervor, dass der Kamerad mit einer Ablehnung rechnet und hier gerne eine Rechtsgrundlage hätte für seine Vermutung "wenn die Ablehnung mich nicht erreicht kann ich ungestraft fernbleiben".  ;)
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