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Info für Selbsteinkleider und Teilselbsteinkleider

Begonnen von Ralf, 18. August 2016, 14:43:50

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Ralf

Es gibt einen Tagesbefehl vom 18. August 2016 des GenInsp, der einige Informationen übermitteln, die für alle Selbsteinkleider und Teilselbsteinkleider relevant sind. Sie betreffen die aktuelle und die künftige Praxis der Einkäufe in den LHD-Shops, nach vollständiger Übernahme der LHD durch den Bund.
Lohnt sich nachzulesen, da mit Stichtag 30.09.2016 einige Dinge, die über das Treuhandkonto derzeit abgerechnet werden können, vorerst rausfallen (z.B. Ganzjahresjacke, Blouson...),
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FoxtrotUniform

Ich hätte die Nachricht gerne hier eingestellt, aber leider hat der Verfasser bei uns die Email als VS NfD versendet. Jetzt ist es ja auch online.

Ärgerlich für die Betroffenen, aber verkraftbar. Wenigstens Ganzjahresjacke oder Softshelljacke und Pullover wäre aus meiner Froschperspektive sinnvoll. Egal, dann freut sich eben das Finanzamt.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

miguhamburg1

Ich denke auch, dass es verkraftbar ist, dass Artikel, die nicht im Ausstattungssoll sind, auch nicht subventioniert werden. Alles, was notwendig ist, wird ja über Bekleidungszuschuss und Abnutzungsentschädigung subventioniert.

Auch wenn es die wenigsten Kameraden tun würden: Aber Ganzjahresjacke, wie Blouson, wie Pullover könnten problemlos auch zivil getragen werden. Insofern ist der Ungleichbehandlungshinweis des BMI ja bei derzeitiger Rechtslage vollkommen berechtigt.

Andi8111

Es ist ja nicht die Frage, was zivil auch getragen werden könnte.... Zich Soldaten tragen alles was tragbar ist auch im Mischmasch mit zivilen Kleidungsstücken ;)
Ich finde es ein wenig "dumm", gerade die Teile von der Beschaffung auszuschließen, die die unzeitgemäßeste Uniform für den täglichen Dienst tragbar gestalten (Ganzjahresjacke, Pulli, Blouson).
Wie beschissen sieht es denn bitte aus, wenn man DA trägt und den Tarnflecknässeschutz dazu tragen muss außerhalb von Gebäuden??

Ok, ich gebe es zu, frist-world-Problems, aber trotzdem.

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