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Einberufung zu Wehrübungen

Begonnen von estland, 29. August 2016, 18:59:44

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estland

Hallo alle zusammen, '97 Wehrdienstleistender. Wurde Krankheitsbedingt vor Ende der Grundausbildung entlassen. Zu meiner Zeit hiess es, dass man sich 1mal im Jahr oder Ähnliches zu Wehrübungen melden. Wegen Vorzeitiger Entlassung ebenfalls ohne Uniform etc. Nun meine Frage, sind diese Meldungen zu Wehrübungen nach wie vor Pflicht. War und bin Lebenstechnisch stark eingebunden. Weiss wo ich mich zu melden habe. frage ist ob es für jemanden der nicht vereidigt wurde, ebenfalls Pflicht, sofern ich keine schriftliche Einberufung erhalten habe, sich regelmäßig zu melden? Wenn ja wie oft und zu welchem Zweck? Gibt es sonst etwas zu beachten? Habe nicht unbedingt den Wunsch Teilzunehmen, allerdings wurde die Meldung als Plicht ausgesprochen. Danke für die Info.

KlausP

ZitatNun meine Frage, sind diese Meldungen zu Wehrübungen nach wie vor Pflicht.

Nein. Und das war auch noch nie so, wie von Ihnen geschrieben:

ZitatZu meiner Zeit hiess es, dass man sich 1mal im Jahr oder Ähnliches zu Wehrübungen melden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Und nach knapp 20 Jahren fragt man dann mal nach?  ;D ;D ;D

Nö, verhalte Dich weiter ruhig und unauffällig, dann geht der Wehrübungskelch an Dir vorbei.
(Wahrscheinlich bist Du ohnehin untauglich, siehe "krankheitsbedingt entlassen")
Semper Communis
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