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1 Jahr Sperre auch für Fachunteroffizier?

Begonnen von SammyDavisJr, 09. September 2016, 21:10:14

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SammyDavisJr

guten Abend,
Sollte man den Eignungsfeststellung für Feldwebel im Fachdienst nicht schaffen, wäre man dann auch für die Laufbahn der Fachunteroffiziere für 1 Jahr lang gesperrt?

KlausP

Wenn es für die Feldwebellaufbahn nicht reicht, man aber für die Unteroffizierlaufbahn geeignet erscheint und dort freie Stellen verfügbar sind, wird das der Einplaner dem Bewerber als Alternative anbieten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Und wenn als Ergebnis nur Msch rauskommt, dann gilt das Ergebnis auch 2 Jahre (nicht mehr ein Jahr).
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Helft mit, dass es so bleibt.

ALBA

Wurde das mit 2 Jahre Sperre neulich eingeführt?

Tommie

Was hat denn die Gültigkeit einer Eignungsfeststellung mit einer Sperre zu tun? Das Ergebnis ist zwei Jahre gültig, also wird er so lange nicht erneut getestet! BASTA!

LwPersFw

Das Ergebnis der Testung bezieht sich immer auf die jeweilige Laufbahn für die sich der Bewerber beworben hat.

Hat er sich z.B. für die Fw-Lb beworben und bestanden...gilt das Ergebnis 2 Jahre.

Hat er aber nicht bestanden, kann er nach 1 Jahr nochmal antreten...

Soweit mir bekannt... gilt dieses 1 Jahr... auch wenn man sich dann für eine andere Laufbahn bewirbt
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Zitat von: LwPersFw am 10. September 2016, 11:42:57
Hat er aber nicht bestanden, kann er nach 1 Jahr nochmal antreten...

Soweit mir bekannt... gilt dieses 1 Jahr... auch wenn man sich dann für eine andere Laufbahn bewirbt
Und genau das finde ich nicht mehr (so war es früher). Was ich nun nur noch finde ist, dass man aus wichtigen Gründen frühestens 6 Monate erneut getestet werden kann. Die sind im Einzelfall in Abstimmung mit den bedarfstragenden OrgBer nur zur Deckung eines besonderen Personalbedarfs unter Zugrundelegung eines strengen Maßstabes zulässig.
Denn während der Gültigkeit des Ergebnisses des Assessments (und hier der Verweis auf die 2 Jahre Gültigkeit) ist eine Wiederholung grundsätzlich nicht vorgesehen.

Wenn du das noch irgendwo findest, wäre ich dir (wie immer) für den Hinweis sehr dankbar.
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LwPersFw

Hallo Ralf,

ich habe ja auch nur die Vorschriften die Du hast...

Wenn es nun so ist, wie von Dir beschrieben... dann ist es halt so...

In meinen Augen aber kontraproduktiv... (fast) jeder hat in meinen Augen eine 2. Chance verdient...
...und viele Jahre hatte 1 Jahr bis dahin genügt... warum jetzt 2 Jahre...

Gottes Wege sind halt unergründlich...  ;) ;D
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen