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Dienstantritt zum 02.01.2017

Begonnen von Ogi2510, 22. Dezember 2016, 03:32:53

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Ogi2510

Hallo

Ich hatte eine Frage ich hatte mein innen und außen Meniskus leicht angerissen ersten Grades.
Wurde vor zwei Monaten operiert, jetzt bin ich jeden Tag 6 Kilometer am joggen ohne Probleme. Würde ich Probleme bei dem ärztlichen Untersuchung haben ? (Wie soll ich handeln)

Ich wurde vor drei Monaten T2 gemustert und mein Sportfest hab ich auch erfolgreich absolviert. Danke Ihnen für die Antworten im Voraus


Edit:
Jahr geändert, hier und im letzten Post.   


KlausP

Sie haben das ja dem Karrierecenter pflichtgemäß mitgeteilt. Was hat man Ihnen denn da gesagt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ogi2510

Muss ich das bei dem karriereecenter mitteilen wo ich meine Musterung hatte ?

BulleMölders

#4
Ja, müssen Sie. Das Sie jeden Änderung an ihrem Gesundheitszustand melden müssen haben Sie bei der Einstellung unterschrieben.

Tommie

Nehmen Sie alle Unterlagen mit zum Dienstantritt, verschweigen Sie dort auf gar keinen Fall die Meniskus-OP, weil man Sie ansonsten ungestreift raus wirft, wenn es heraus kommt, und rechnen Sie damit, dass man Sie sofort wieder nach Hause schickt! Sie Haben so kurz nach der OP eine GNr. IV 59 und sind damit aktuell "T 4"! Man wird Sie frühestens ein halbes Jahr nach der OP erneut mustern, aber vorher geht gar nichts!

Ogi2510

Aber wie kann das sein das die mich nachhause schicken ? Ich bin jeden Tag hart am trainieren Kraft Training etc. und es war ja nichts groß artiges laut der Operetten wäre das garkein Problem weil es nichts groß artiges war. Ich hab vor einer Woche in Österreich sind wir pilgern gegangen auf Berge die 2,4 Kilometer hoch sind haben im Wald gepennt. Hab vieles gemacht ohne Probleme also ich fühle garkeine Probleme ich versteh nicht warum das so ein großes Problem ist ? :/

BulleMölders

Das mag ja alles ein. Doch sind die Belastungen bei der Bundeswehr, besonders in der GA, noch ganz andere. Und damit die Möglichkeit von Komplikationen nach einer OP möglichst gering gehalten werden können, gibt es dies (Schutz)Vorschrift, mit einer Sperrzeit nach einer OP.
Das soll einerseits Sie vor weiteren Gesundheitlichen Problemen und anderseits die Bundeswehr vor Kosten für die Behandlung schützen.
Und nein, das ganze ist nicht Verhandelbar, z. B. in Form von "Ich übernehme das Risiko!".

KlausP

Haben Sie sich die Belehrung nicht durchgelesen, bevor Sie sie unterschrieben haben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ogi2510

Um ehrlich zu sein ich hab nur drüber gelesen aber ich danke für die Antworten sehr lieb habt mir viel geholfen vielen Dank

wolverine

Naja, Ihre Fragen wurden beantwortet. Es war vielleicht nicht das, was Sie lesen wollten, aber dafür war es korrekt.
Es gibt nun einmal Regeln. Die mögen einem nicht immer passen oder man mag sie auch nicht immer verstehen, trotzdem sind es Regeln. Daran sollte man sich tunlichst gewöhnen, wenn man bei der Bw bleiben möchte.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

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