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Disziplinarverfahren wegen unware dienstliche meldung

Begonnen von Lucasr32, 16. November 2016, 10:21:01

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Andi8111

Maßgeblich ist, dass die Frage eben zur Abwägung der Prioritäten und dann auch im dienstlichen Interesse erfolgt ist. Es stand dem Soldaten frei, zu sagen, dass das Kfz zwar da ist, er damit aber nicht fahren will. Damit wäre doch alles safe gewesen...

ulli76

Der Knackpunkt ist immernoch, ob die Frage ein wirkliches dienstliches Interesse im Sinne der zitierten Vorschrift hatte. Und das lässt sich nun mal aus den Angaben nicht ersehen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ElGuapo

Sorry wenn ich kleiner Wurm mich da einmische. Eine unwahre dienstliche Meldung ist und bleibt eine unwahre dienstliche Meldung.
Ich erinnere mich da Vage an ein paar Grundsätze der soldatischen Tugend und dazu gehört Ehrlichkeit.

Warum, wieso und weshalb spielt da keine Rolle.



ulli76

ElGuapo: Ja, wenn es sich um eine DIENSTLICHE Meldung handelt. Und das lässt sich aus den Angaben nicht erkennen
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


KlausP

Der Disziplinarvorgesetzte wird das nicht anders sehen, sonst hätte er ja nichts unternommen. Im Zweifel kann er immer noch der Rechtsberater konsultieren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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