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Unehrenhaft entlassen. Chance auf Wiedereinstellung?

Begonnen von Sumerer, 01. November 2006, 21:35:11

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BW-1978

@ Sumerer,

ich würde es wirklich gar nicht erst versuchen, noch einmal zur BW zu gehen. Ich nehme mal an, dass es sich bei der Entlassung um eine Entlassung eines SaZ nach § 55 Abs 5 Soldatengesetz - ohne Geld- und Sachbezüge handelt.

Vielleicht verwundert es Dich, dass ich den Paragraphen des Soldatengesetzes (SG) noch so präsent habe. Ich habe von 1980 - 1986 als S 1-Uffz in einem Bataillonsstab bzw. Regimentsstab gearbeitet (besser: gedient) und war mit solchen "Ausnahmesituationen" , was die personalmäßige Bearbeitung anbelangt - bestens vertraut.

MfG

Lothar

GA 4./PzBtl 334 Munster
Vollausbildung 3./PzBtl 84 Lüneburg
Verwendungen: Ladeschütze Leop 1/StDstSold/S 1-Uffz
Dienstzeit: 8 Jahre (03.07.1978-30.06.1986)
Dienstgrad: StUffz d. Res.

Brago

Zitat von: BW-1978 am 04. November 2006, 23:35:25Entlassung eines SaZ nach § 55 Abs 5 Soldatengesetz - ohne Geld- und Sachbezüge handelt.

Was ich mich immer gefragt habe ist, was die "Sachbezüge" sind. Geld ist klar. Aber darf der dann seine Stiefel und Unterhosen nicht mit Heim nehmen und bekommt keinen Schlüsselanhänger mit Einheitswappen geschenkt?  ;D

Sorry, wenns so lächerlich klingt, aber ich kann mir echt nichts drunter vorstellen.

Dennis812

Mein S4-Fw hat dazu mal gesagt, dass man eben genau keine T-Shirts,Stiefel etc bekommt - also die Kleidungsgegenstände, die behalten werden müssen/ und nach 3 Jahren in den Besitz übergehen.

Argh, einfach Einheitswappen geschenkt bekommen....Tz,Tz, musste das selber kaufen....
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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wolverine

Zitat von: BPz M88 am 04. November 2006, 18:05:09

Der Bundesgerichtshof entschied aufgrund des Artikel 24 Absatz 2 GG das Einsätze der Bw durchaus legitim sind.

Das war sogar das BVerfG - also für Juristen und insbesondere Staatsrechtler fast "der liebe Gott" (@ StOPfarrer: Nicht übelnehmen aber der moderne Staat ist halt säkular ;))

"Sachbezüge" sind zum Beispiel die freihe Heilfürsorge oder unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung und Unterkunft.

Und zur Frage: Wenn die Vortat zivil nicht mehr registerpflichtig nach z. B. § 46 BZRG ist, dürfte sie auch bei der Bw nicht mehr gespeichert sein und formal also kein Einstellungshindernis darstellen. Da aber z. B. eine PK existiert, wird sicher die Nachfrage nach der früheren Dienstzeit kommen und wann man wo wielange war. Aus einer "unorthodoxen" Dienstzeit könnten sich weitere Fragen ergeben und die Beantwortuing wird sicher keinen allzu guten Eindruck machen.
Aber richtig ist auch: wer einenBescheid will, muss einen Antrag stellen! oder "Versuch macht kluch" wer es weniger verwaltungsrechtlich haben möchte!

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StOPfr

@ wolverine:

Wenn man hier im Forum etwas übelnehmen würde, wäre man doch ganz schnell aufgeschmissen  ;D

Und dies ist absolut richtig:
Zitat von: wolverine am 07. November 2006, 18:12:36
...wer einen Bescheid will, muss einen Antrag stellen! oder "Versuch macht kluch" wer es weniger verwaltungsrechtlich haben möchte!

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Brago

Zitat von: wolverine am 07. November 2006, 18:12:36
"Sachbezüge" sind zum Beispiel die freihe Heilfürsorge oder unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung und Unterkunft.

Aber, all das bekommt doch niemand mehr weiter gewährt, wenn er aus der BW ausscheidet, oder?  ??? ???

Andi

Zitat von: Brago am 17. November 2006, 20:17:53
Aber, all das bekommt doch niemand mehr weiter gewährt, wenn er aus der BW ausscheidet, oder?  ??? ???

Es gibt einige Fälle in denen auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst weiterhin Anspruch auf unentgeldliche Truppenärztliche Versorgung besteht.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Caporal

Zitat von: Andi am 03. November 2006, 00:09:46
Zitat von: Huey am 02. November 2006, 13:38:45
Wer bei der Bw rausfliegt, weil er groben Mist gebaut hat, hat auch bei der Fremdenlegion kaum Chancen-denn diese erkundigt sich bei den deutschen Behörden, ob da etwas vorgefallen ist...

Wird aber keinerlei Auskünfte bekommen, die über ein polizeiliches Führungszeugnis hinausgehen und das muss freiwillig (!) vom Bewerber eingereicht werden! Wäre ja noch schöner, wenn jetzt plötzlich irgendwelche ausländischen Behörden hier einfach geschützte Daten abrufen könnten.

Gruß Andi

KlausP

Reschpeckt!  Die letzte Antwort war 10 Jahre und einen Tag her!  ::)

Aber was wollten Sie uns nun mit Ihrem Beitrag sagen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Dass er sich tierisch gut im Deuxieme Beaureu und/ oder in der Legion auskennt?! ??? Ich bin schon einmal beeindruckt.  :-\
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