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Änderungen bei der Marine seit 2004

Begonnen von NaPa, 25. November 2015, 23:37:56

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F_K

@ OMT:

Offensichtlich lief da etwas in Deiner GA Einheit bzw. in Deinen Einheiten danach vorschriftenwidrig.

Da hilft es nichts, hier zu wehklagen - da ist eine Meldung (von Dir!) an Deine Einheiten notwendig, um diesen Mangel abzustellen.

Der Soldat (also auch Du!) ist selber für den korrekten Zustand seiner Uniform verantwortlich.

12345678

Zitat von: miguhamburg1 am 26. November 2015, 09:25:58
... und um es noch weiter zu spezifizieren: Das zuvor erwähnte Marinebarett tragen ausschließlich Soldaten des Seebataillons, der Kampfschwimmerkompanie sowie der 4./WachBtl BMVg zum Feldanzug. Zum Dienstanzug tragen auch diese Soldaten die Schirmmütze/Tellermütze.
Was ist eigentlich die genaue Vorschriftengrundlage für die 4./WachBtl? Darüber, ob sie zu den Marinesicherungskräften im Sinne der Anzugordnung gezählt werden kann, ließe sich zwar evtl. diskutieren (vgl. Festschrift 55 Jahre Wachbataillon BMVg, S. 86), aber das Ausstattungssoll sieht eine Ausstattung mit dem Barett ja ausdrücklich nur für SeeBtl und KSM vor (vgl. Zentralvorschrift "Bekleidung der Bundeswehr", Ziff. 10033, Erläuterungen 29, 31), was darauf hindeutet, dass sich der Begriff "Marinesicherungskräfte" ausschliesslich auf das SeeBtl bezieht. Und eine Sonderbestimmung für das WachBtl wäre ja gemäß Ziff. 148 nur bei der Erfüllung repräsentativer Aufgaben möglich, also eher nicht für den Feldanzug?

miguhamburg1

Die Grundlage für die Offz/Bootsleute der 4./- Wach sind die Verwendungsreihen der Marine, aus denen sich die Trageberechtugung ergibt. Im Übrigen gibt es für diese Regelung einen Befehl des InspM.

Opa_Hagen

Zitat von: 12345678 am 10. Juni 2016, 23:28:46
Was ist eigentlich die genaue Vorschriftengrundlage für die 4./WachBtl? Darüber, ob sie zu den Marinesicherungskräften im Sinne der Anzugordnung gezählt werden kann, ließe sich zwar evtl. diskutieren (vgl. Festschrift 55 Jahre Wachbataillon BMVg, S. 86

siehe auch:

http://www.semper-talis-bund.de/semper-talis-bund/konzept-militaerhistorische-sammlung.pdf

Dort ist auch die Historie der einzelnen Kompanien des WachBtl BMVg dargestellt und warum die 4./ als "ehemalige" 76iger eben dieses Barett incl. Abzeichen trägt. Wenn´s noch
Fragen zur 4./ gibt, immer ran damit;)

Gruss aus Bärlin

Hagen

12345678

Durch die Neufassung der Vorschrift ist jetzt das Tragen im Wachbataillon auch unmittelbar durch die Anzugordnung geregelt, und dass das Barett mit dem Sichererabzeichen ausschliesslich von Angehörigen des Seebataillons getragen werden darf, steht jetzt auch nicht nur implizit, sondern vom Wortlaut her explizit in der Vorschrift, d. h. die Tragebestimmungen für das Marinebarett ergeben sich jetzt tatsächlich eindeutig, abschliessend und (hoffentlich) unmissverständlich direkt aus der Anzugordnung. 
Im Wachbataillon wird das Barett demnach jetzt mit dem Abzeichen des Wachbataillons getragen, vgl. Ziff. 547.
Abgesehen davon also inhaltlich nichts Neues, aber vom Wortlaut her wohl eine klare Verbesserung einer bislang häufig missverstandenen Regelung.

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