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BFD Anspruch nach Wiedereinstellung

Begonnen von Steven87, 02. Dezember 2016, 07:51:01

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Steven87

Sehr geehrte Damen und Herren,

momentan bin ich SaZ 12 und werde mit dem Neuen BFD Anspruch aus der Bundeswehr entlassen.

Meine Frage dazu:

Wenn ich nach dem Ablauf von 5 Jahren BFD Anspruch mich bei der Bundeswehr wiedereinstellen lasse als SaZ 25, hab ich dann erneut 5 Jahre BFD Anspruch?. Meine Dienstzeit würde sich ja um 13 Jahre erweitern.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Papierberg

Die aus dem ersten Dienstverhältnis in Anspruch genommenen Versorgungsleistungen werden auf die aus der dann zu bildenen Gesamtdienstzeit resultierenden Ansprüche angerechnet (§ 13a Soldatenversorgungsgesetz). Und bei der Kostenhöchstgrenze für Berufsförderungsmaßnahmen sowie bei den Übergangsgebührnissen wird der Maximalanspruch aktuell ab einer Dienstzeit von 12 Jahren erreicht. Lediglich bei der Übergangsbeihilfe würden durch eine Dienstzeit von 25 Jahren noch zusätzliche Ansprüche erworben (§ 12 SVG)