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Steuererklärung, Fahrtkosten von Bundeswehr-Studenten

Begonnen von ToMA, 01. Dezember 2016, 09:27:11

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ToMA

Nach einem Urteil des FG Hamburg wurden die Bundeswehr-Unis als "Arbeitsstätten" im steuerrechtlichen Sinne anerkannt (und nicht nur als Bildungseinrichtungen), so dass (vor allem bei einem weiter weg liegendem Lebensmittelpunkt) die Pendlerpauschale angesetzt werden kann, anstatt der tatsächlichen (niedrigeren) Kosten.

Beispiel: Studium Uni Hamburg, Lebensmittelpunkt Berlin, jedes Wochenende wurde die "Heimfahrt" angetreten.

Tatsächliche Bahnkosten für Hin- und Rückfahrt im Durchschnitt rund 60 € (mit BC50), Pendlerpauschale 90 € (bei 300 km Entfernung). Für z.B. 36 Heimfahrten im Jahr macht das einen Unterschied von 1.080 € mehr Werbungskosten.

Begründung:
"Die Universität stellt eine regelmäßige Arbeitsstätte dar, weil das Studium an einer Bundeswehrhochschule integraler Bestandteil der Offiziersausbildung des Truppendienstes ist."
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

ZMZler

Hic Rhodos - hic salta!

ToMA

,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

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