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Fahrverbot und 2 Punkte

Begonnen von Sünder, 05. Dezember 2016, 19:25:22

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Sünder

Ich stecke grad in einem Dilemma!
Ich befinde mich grad in einem Laufbahnwechsel von Msch zum Fw und nun bin ich Trottel in eine Radarfalle getappt.
Das Ergebnis : 43 km/h zu schnell!!!

Daraus folgt 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte. Denn Spieß alles schon erzählt.

Das Problem was auf mich zukommt wird das psychologische Gespräch, denn eines der Standardfragen ist ob ich ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg habe?
 
Ich werde wahrheitsgemäß Antworten aber die Wahrscheinlichkeit Feldwebel zu werden, wird sinken oder?

justice005

Wenn Sie tatsächlich nach einem Fahrverbot und/oder Punkten gefragt werden, dann müssen Sie die Wahrheit sagen. Ich bezweifle es aber ganz stark, weil bloße Ordnungswidrigkeiten keinen interessieren und ein Fahrverbot auch nicht (außer man hat einen Bundeswehrführerschein, dann muss man es melden).

Was aber sehr wohl interessiert, ist der Entzug (!) der Fahrerlaubnis. Das ist entweder die Folge einer Straftat oder aber eine Verfügung der Führerscheinbehörde. Bei einer Einstellung in die Bundeswehr oder bei Laufbahnwechseln etc. wird meines Wissens nur nach dem Entzug der Fahrerlaubnis gefragt, nicht aber nach einem bloßen Fahrverbot.

Daher sollten Sie genau darauf achten, was tatsächlich gefragt wird.

Info: 

Fahrverbot --> Der Führerschein wird amtlich hinterlegt, nach Ende des Fahrverbots bekommt man den Führerschein zurück.

Entzug der Fahrerlaubnis --> Der Führerschein wird vernichtet und nach einer Sperrfrist kann man wie ein Anfänger bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen.

Ein gravierender Unterschied.


Sünder

Ne es ist "nur" ein Fahrverbot.
Im Bewerbungsbespräch wird jedoch danach gefragt oder?

Ralf

Möglicherweise. Wieso sollten denn alle Bewerbungsgespräche gleich sein?
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Helft mit, dass es so bleibt.

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