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Eingangsbestätigung und Führungszeugnis

Begonnen von mechaniker1408, 14. Dezember 2016, 20:40:57

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mechaniker1408

Schönen guten Abend,

Ich habe heute meine Eingangsbestätigung erhalten und dazu noch ein Schreiben bezüglich Strafakte und Führungszeugnis.

Folgendes:

Letztes Jahr hatte ich einen Verkehrsunfall dei dem das Verfahren gegen einen Geldbetrag eingestellt wurde. Dieses Schreiben habe ich zu meinen Bewerbungsunterlagen hinzugetan.
Mein Karriereberater meinte, dass ich mir darum keine Sorgen machen muss, da es eingestellt wurde.



Dieses Jahr im Sommer hatte ich ebenfalls einen Verkehrsunfall, beidem ich bisher nichts erhalten habe außer diesen Zettel von der Polizei  mit der Unfallnummer.

Nun meine Fragen:

1. Ist es normal das Führungszeugnis und Einsichtserklärung in die Strafakte verlangt wird, oder ist dies nur durch die Unfälle erforderlich?

2. Wird meine Bewerbung dennoch berücksichtigt, da ich auch nicht weiß ob nun wieder ein Ermittlungsverfahren gegen mich ansteht?

3. Ich habe mich als SaZ 4 beworben und in der Eingangsbestätigung war immer die Rede vom freiwilligen Dienst, hat man sich dort vertan (meint man FWDLer) oder steht dies dort da es keine Wehrpflicht mehr gibt?

Getulio

Zitat von: mechaniker1408 am 14. Dezember 2016, 20:40:57
1. Ist es normal das Führungszeugnis und Einsichtserklärung in die Strafakte verlangt wird, oder ist dies nur durch die Unfälle erforderlich?

2. Wird meine Bewerbung dennoch berücksichtigt, da ich auch nicht weiß ob nun wieder ein Ermittlungsverfahren gegen mich ansteht?

3. Ich habe mich als SaZ 4 beworben und in der Eingangsbestätigung war immer die Rede vom freiwilligen Dienst, hat man sich dort vertan (meint man FWDLer) oder steht dies dort da es keine Wehrpflicht mehr gibt?

zu 1.: Führungszeugnis bzw. unbeschränkte Auskunft wird bei jedem Bewerber eingeholt.

zu 2.: Wenn tatsächlich ein Strafverfahren läuft (was bei einem VU nicht sein muss) erfolgt vor dessen Abschluss in aller Regel keine Einstellung.

zu 3.: Auch als SaZ leisten Sie freiwillig Dienst (und nicht aufgrund der Wehrpflicht.

mechaniker1408

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

Bekomme ich dennoch Auskunft ob meine Bewerbung weiter berücksichtigt oder erstmal bei Seite gelegt wird?

KlausP

Wenn erst einmal Sie nicht weiter betrachtet werden, wird man Ihnen das mitteilen.

Zitat... Ich habe heute meine Eingangsbestätigung erhalten und dazu noch ein Schreiben bezüglich Strafakte und Führungszeugnis. ...

Der Hinweis auf das "Führungszeugnis für Behörden" steht aber schon im Bewerbungsbogen, den Sie selbst ausgefüllt und unterschrieben haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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