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Beihilfe

Begonnen von oeger, 17. Dezember 2016, 11:52:27

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oeger

Guten Tag Kameraden.

Ich habe mal eine Frage zur Beihilfe.
Ich fange ab 01.08.17 ein Ausbildung beim Finanzamt an (mittlere Dienst).

Jetzt frage ich mich wie das mit der Beihilfe nach meinem DZE (30.06.18) aussieht.

Bekommt man dann den Behilfeanspruch von der Bundeswehr oder von dem jeweiligen Bundesland, wo man die Ausbildung macht?

BulleMölders

Nach Dienstzeitende hat die Bundeswehr nichts mehr mit Ihnen zu tun.
Beihilfe bekommt der Beamte immer von seinem jeweiligen Dienstherrn.

oeger

Ok. Weil ich gerade was gelesen habe, dass man während den Übergangsgebührnissen Beihilfeanspruch hat. Aber ich hab mir schon sowas gedcht.

LwPersFw

Grundsätzlich hätten Sie während des Bezuges von Übergangsgebührnissen Anspruch auf Beihilfe (70 %).

Aber lesen Sie hier: § 31 Abs.5 Nr.2 des Soldatengesetz

Deshalb lassen Sie sich von der im Bundesland zuständigen Beihilfestelle beraten.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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