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Krankenversicherung nach der Dienstzeit

Begonnen von Sam2000, 21. Dezember 2016, 13:58:21

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Sam2000

Guten Tag zusammen,

Ich scheide am 31.03.2017 aus der Bw aus. (SaZ4)
Ich habe keine Anwartschaft.

Ich habe bereits eine Beschäftigungsstelle in einer JVA zugesagt bekommen zum 1.4.17, auf welche dann die Ausbildung folgen soll.

Frage: Melde ich mich (ZB eine Woche vor DZE) bei meiner Krankenkasse, erkläre meine Situation und bin dann wieder ganz normal Krankenversichert?

Vielen Dank im voraus LG Sam

FoxtrotUniform

Ich würde bereits jetzt / nach den Feiertagen die Krankenkasse telefonisch oder persönlich kontaktieren, die Situation schildern und ja, du bist nach Beendigung des Dienstverhältnisses gesetzlich krankenversichert (Sofern Angestellter).
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

JohnnyThunders

Ich würde das mit der NEUEN Dienststelle klären, die wissen es vermutlich am besten.

Entscheidend ist auch, ob du Angestellter oder Beamter sein wirst.

Sam2000

Danke erstmal für die Antworten. Ja ich werde erst einmal in ein Beschäftigtenverhältnis aufgenommen. Dann folgt Juli 2017 die 2 jährige Ausbildung und mach bestehen wird man halt verbeamtet. Aber werde es nach den Feiertagen mal mit der Jva und der Krankenkasse abklären

FoxtrotUniform

Als Angestellter GKV, als Beamtenanwärter Beihilfe und (private) Restkostenversicherung oder freiwillige GKV. In der Privaten gibt es günstige Anwärtertarife, da noch keine Altersrückstellung gebildet wird.

Hier bietet sich ggf. die Kontaktierung eines seriösen Versicherungsmaklers an, sofern du dich mit der Materie und der Erkundung des Tarifjungles sehr schwer tust.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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