Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

SAZ 8 Spritgeld für Tägliche Heimfahrt 100KM.

Begonnen von Daniel.O, 28. Dezember 2016, 15:40:44

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

N0rdlicht

Ich denke wir können uns darauf einigen, dass eine Versetzung von unter 48 Monaten die Auswärtstätigkeit nach sich zieht. Somit ist das ganze unabhängig von Laufbahnen und Festsetzungen.


Nur nochmal nachfragt: werden SaZ Manschaften wirklich nach den GA für die komplette Restdienstzeit auf den Dienstposten versetzt?

KlausP

Warum sollte man einen Ledigen ohne anerkannten Hausstand (und das dürfte in der Mannschaftslaufbahn die Masse sein) nicht unbefristet versetzen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

N0rdlicht

Es würde Sinn machen es so zu praktizieren, wir wissen aber auch das die Tiefen des Personalwesens hin und wieder unergründlich sind...

Wenn es jedoch so ist, habe ich nichts gesagt ab...

Zitat von: N0rdlicht am 28. Dezember 2016, 18:00:31
Ich denke wir können uns darauf einigen, dass eine Versetzung von unter 48 Monaten die Auswärtstätigkeit nach sich zieht. Somit ist das ganze unabhängig von Laufbahnen und Festsetzungen.

;D

wolverine

Und ich bleibe dabei, zunächst die Regel zu schildern, bevor ich Ausnahmen suche, von denen ich bisher überhaupt nicht weiß, ob deren Voraussetzungen vorliegen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

N0rdlicht

Ich stimme zwar zu, dass immer zuerst die Regel geschildert werden sollte.

Jedoch ist meine Erfahrung aus dem vergangenen Jahr aus Gesprächen mit Kameraden, dass gerade die Ausnahme die Regel ist und die meisten aber die Regel anwenden.

Und da die Glaskugel nur sagen kann, ob die Voraussetzungen in diesem bestimmten Fall erfüllt sind, habe ich auch extra mit angegeben wann die "Ausnahme" gilt. 

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau