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Zukunft des Trennungsgeldes + UKV durch Optionsmodell / nach 2018

Begonnen von Oxymoron, 11. Januar 2017, 19:23:24

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Oxymoron

Hallo Leute.

Ich weiss nicht in wie weit hier schon darüber diskutiert wurde aber ich habe heute einen interessanten Artikel in DBwVerbands-Zeitung gelesen. Darin wird über das Auslaufen / die Nichtverlängerung des Strukturerlasses zum BUKG
( Link ) berichtet. Ausserdem soll es nach Auslaufen des Erlasses am 31.12.2018 eine neue gesetzliche Regelung für die Gewährung der UKV bzw des TG bei/nach einer Personalmaßnahme geben. In welcher Form das neue Gesetz umgesetzt werden soll stand nicht klar im Artikel. In jedem Fall wird der Strukturerlass nicht über 2018 hinaus verlängert und die Änderung soll im Gegensatz zum Erlass (untergesetzliche Maßnahme) formelles nationales Recht werden.

Ich fasse mal für nicht-Eingeweihte zusammen:

Schwerpunktmässig wird es eine "3+5-Regelung" für Versetzte geben - ein quasi-Gutschein für die UKV mit einer Gültigkeit von drei Monaten in denen pauschal (bei Erfüllung der Voraussetzungen) TG bis zum Einlösen bzw Ablehnen des UKV-Gutscheines gezahlt wird. Nimmt man den Gutschein in Anspruch und zieht in den räumlichen Zusammenhang / ins Einzugsgebiet bekommt man die UKV, lehnt man ab - TG für 5 Jahre ab Ablehnung. Also in der Summe 8 Jahre wenn man es "geschickt" timed. Setzt man den Gutschein in der ein oder anderen Forum nicht um hat man uU nach Ablauf der drei Jahre nach der Personalmaßnahme weder Anspruch auf UKV noch auf TG.
Man kann also zukünftig frei und ohne Angabe von Gründen über die UKV verfügen aber es beinhaltet natürlich auch die ein oder andere Falle. Man danke an Soldaten die nach einer Versetzung lange auf Lehrgänge gehen oder an Einsätzen teilnehmen und deswegen evtl die Dreijahresfrist verpassen. Auch die 5 Jahre TG-Weiterzahlung sind Einzelfallbezogen wohl noch nicht fixiert.

Folgende Fragen ergeben sich daraus für aktuelle TG-Empfänger:

Wie wird mit Kameraden umgegangen die bereits seit mehr als 8 Jahren seit Versetzung / letzter Personalmaßnahme TG beziehen oder aber nach dem 31.12.2018 vollenden?
Verfällt auch hier der TG-Anspruch? Rechtlich fraglich ob eine rückwirkende Regelung statthaft ist. Aus mehreren Gründen.

Was wird mit Kameraden umgegangen die am Standort versetzt werden?

Ich weiss das hierzu noch nicht längst nicht alles geklärt ist und der Verband sicher alle Lücken fleißig bearbeitet - aber einem frohen Diskutieren steht nicht im Weg. Auch ein paar mehr Infos von "Eingeweihten" / Experten wären nicht schlecht. Evtl habe ich den Artikel auch noch nicht ganz verstanden oder interpretiere etwas falsch.

Mit freundlichen Grüßen Oxy





Ralf

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