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Transport- / Reisefähigkeit. Definition und Quelle

Begonnen von Jens79, 02. Februar 2017, 06:55:00

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ulli76

Mich hatte vor allem die Differenzierung interessiert. Wie gesagt- zwischen MSG und kzH gibt es einen sehr großen Unterschied der Zuständigkeit für die Entscheidung.

Und eben wie transportfähig für die Fernschreiben definiert ist. Mir ist nämlich folgende Differenzierung geläufig:
reisefähig: kann aus eigener Kraft reisen.
transportfähig: kann mit Mitteln der Einheit abgeholt werden.
nicht-transportfähig: nicht durch Mittel der Einheit transportierbar, was aber nichts mit medizinischer Verlegbarkeit zu tun hat.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi8111

So ist es auch.

Reisefähig ist auch ein Soldat, der kein eigenes KFZ hat und dem die Reise mit dem öffentlichen Verkehr zuzumuten ist.
Transportfähig ist, wer durch den Dienstgeber unentgeltlich, also ohne eigene Anstrengung, wenn man vom Ein-/Aussteigen absieht, transportiert wird.

Aber auch diese beiden Leitlinien sind sehr individuell festzusetzen.

Transportfähigkeit im Sinne des Fernschreibens ist tatsächlich unabhängig von medizinischen Transportmitteln.

funker07

Zitat von: ulli76 am 04. Februar 2017, 10:14:10
Ich sehe das anders- MSG, ID etc. ist eine Empfehlung was der DV mit seinem Soldaten machen soll oder besser gesagt, was er nicht machen soll. Ob der DV sich dran hält oder nicht ist quasi sein Problem.
Irgendwo im Ausbildungsforum findet man eine Erklärung, die der Rechtsberater der 1. PzDiv mal dazu geschrieben hat.
Demnach kann der TrArzt mangels entsprechender Vorgesetztenfunktion nicht befehlen, die Empfehlung ist aber verbindlich durch den KpChef durchzusetzen, weil der zur Fürsorge und zum treuen Dienen verpflichtet ist.
Naja, das mal ganz grob ausm Gedächtnis (hab das vor Jahren mal gelesen) zusammengefasst.

FoxtrotUniform

Also keine belastbare Vorgabe, sondern Handlingsspielraum des Disziplinarvorgesetzten.

So habe ich es viele Jahre auch praktiziert und in aller Regel (d.h. exklusiv der typischen Pflegefälle) hat der DV auch keinen Grund einer Empfehlung des Arztes nicht zu folgen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

miguhamburg1

Nun, und auch bei den von Ihnen angeführten "Pflegefälle" ist es ratsam, zusammen mit dem Truppenarzt vorzugehen.

FoxtrotUniform

D'accord.

Hier streute das Verständnis der Ärzte auf welcher Seite diese stehen oftmals erheblich. Insbesondere bei den Fliegerärzten war dieses Phänomen erkennbar. Aber alter Hut, anderes Thema. Damit ich mich wieder - dauerhaft - damit beschäftigen darf, erfordert noch etwas Ehrgeiz ;-)
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

ulli76

Ja, miteinander reden hilft ungemein.
Wird immer wieder vergessen, wie einfach das eigentlich beim Bund ist. Z.B. im Gegensatz zum Zivilen- da findet in der Regel keine Kommunikation zwischen Arzt und Arbeitgeber statt.

Man kann tatsächlich auch mal bei Unklarheiten nachfragen: Hallo Truppenarzt, wir fahren morgen aufn Übungsplatz, der Soldat soundso ist aber MSG- was darf er denn machen? Oder auch: Wir haben morgen ein wichtiges Schießen, der Soldat ist aber MSG- kann der normales Schulschießen mitmachen und unter welchen Auflagen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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