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Ansprüche Fragen

Begonnen von D_s, 24. Januar 2017, 08:06:37

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wolverine

Zitat von: MATAutor am 24. Januar 2017, 17:04:01
Für junge Soldaten ist es schwer dies vorher zu erfahren, da es viele Einheiten gibt die dies nicht kunt tun. Selber häufig erlebt, das man erst im nachhinein erfähr, wie der Werdegang ist mit dem TG.
Dann ist es meist aber schon zu spät, leider ist es in der Truppe immernoch so, das vieles nur mit nachfragen erfahren wird.
Das mag alles sein aber im hier geschilderten Fall trifft das nicht zu. Zuerst bei den Eltern gewohnt und dann eine Wohnung im Nirgendwo genommen, die mit dem Dienst beim Bund nichts zu tun hatte, begründet keine Ansprüche. Nur so hätte man ihn belehren können, wenn er denn irgendwen gefragt hätte. Ich sehe da bisher kein Versäumnis, egal von wem.
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KlausP

Zitat von: wolverine am 24. Januar 2017, 18:19:03
Zitat von: MATAutor am 24. Januar 2017, 17:04:01
Für junge Soldaten ist es schwer dies vorher zu erfahren, da es viele Einheiten gibt die dies nicht kunt tun. Selber häufig erlebt, das man erst im nachhinein erfähr, wie der Werdegang ist mit dem TG.
Dann ist es meist aber schon zu spät, leider ist es in der Truppe immernoch so, das vieles nur mit nachfragen erfahren wird.
Das mag alles sein aber im hier geschilderten Fall trifft das nicht zu. Zuerst bei den Eltern gewohnt und dann eine Wohnung im Nirgendwo genommen, die mit dem Dienst beim Bund nichts zu tun hatte, begründet keine Ansprüche. Nur so hätte man ihn belehren können, wenn er denn irgendwen gefragt hätte. Ich sehe da bisher kein Versäumnis, egal von wem.

So sehe ich das auch, und die anschließende Versetzung geschah vermutlich auch auf eigenen Wunsch wegen "Heimatnähe".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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