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Jobangebot im Ausland, besondere Härte?

Begonnen von Kanuteten, 09. März 2017, 12:11:50

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Kanuteten

Hallo liebe Community,

mein Partner ist seit 7 Jahren bei der Bundeswehr. Er ist als Feldwebel im Fachdienst tätig.

Ich habe vor wenigen Tagen von einem Arbeitgeber im Ausland ein sehr gutes Jobangebot bekommen, ich würde dies gern wahrnehmen. Eine Fernbeziehung über eine solche Distanz scheint mir unmöglich. Wir sind seit 9 Jahren zusammen und langsam kommt auch die weitere Familienplanung öfter als Thema zwischen uns auf. Auch weiß ich, dass er sich gut vorstellen könnte im Ausland zu leben und in der Industrie als Techniker zu arbeiten.
Ich habe gehört, dass man bei besonderer Härte einen Antrag auf Verkürzung der Dienstzeit stellen kann. Liegt in unserem Fall eine besondere Härte vor?
Ich habe Ihm von der Stelle noch nicht erzählt, habe aber vor es am Wochenende anzusprechen.

Wie bewertet ihr die Situation?

wolverine

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Kanuteten

Danke für die schnelle Antwort.
In welchem Fall bestünde denn ein besonderer Härtefall?
Für meine persönliche Karriere wäre die Stelle ein enormer Schritt vorwärts, verbunden mit weiteren Fortbildungen, sehr viel besserem Gehalt und Zukunftsaussichten.

Ich bezweifle, dass er noch zufrieden in seinem Job wäre, wenn er weiß, dass er mich von einer enormen Chance abgehalten hat. Eine Trennung steht gar nicht zur Diskussion.
Sicher hat er für 12 Jahre unterschrieben, aber setzt die Bundeswehr dies wirklich über Familie und den Rest des Lebens?
Was ist, wenn durch die verpasste Chance zwischen uns Reibungspunkt entstehen und das private komplett ruiniert wird?
Ich steh ziemlich auf dem Schlauch...

Weitere Einsichten, Meinungen?

Tommie

Ein Härtefall ist regelmäßig die Pflege eines nahen Angehörigen! In Ihrem Falle liegt definitiv kein Härtefall vor!

F_K

Ein Härtefall muss BESONDERS schicksalhaft und nicht abwendbar sein - z. B. die schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen.

Deine Entscheidung ist eine freie Lebensentscheidung, die sehr häufig vorkommt und eben selbst beeinflusst und damit abwendbar ist.

Die Bundeswehr setzt hier übrigens nichts "über Familie und den Rest des Lebens" - die freiwillige Verpflichtung war eine freie Entscheidung.


schlammtreiber

Im Grunde könnte man die Frage ja auch so formulieren: "Ist das Führen einer Fernbeziehung eine unzumutbare Härte?"
Hierbei wird die Antwort wohl sehr eindeutig "Nein" lauten, denn das ist in der Bundeswehr tausendfach geübte Realität (wenngleich die Wegversetzung da wohl meist vom Soldaten ausgeht statt vom Ehepartner).
Semper Communis
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Papierberg

Ich schließe mich den vorhergehenden Beiträgen vollumfänglich an; die mit einer Fernbeziehungen  einhergehenden Belastungen entstammen einer bewusst getroffenen Lebensentscheidung, die aufgrund ihrer Tragweite weder schicksalhaft noch sonstwie derart einschneidend sind, dass das Maß einer allgemeinen Härte überschritten wird. Der Erfüllung der gegenüber dem Staat eingegangenen Dienstverpflichtung ist somit Vorrang einzuräumen.

schlammtreiber

Ungeachtet der hier dargelegten de-jure Situation kann ich persönlich die Zwickmühle durchaus nachempfinden  :-\
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Mero89

Je nach Verwendung ihres Mannes und dem Land, in dem sie das Jobangebot haben, könnte auch eine Integrierte Verwendung in Frage kommen ?

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