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Fragen zum äußeren Erscheinungsbild bei Dienstantritt

Begonnen von Shahjahan, 27. Februar 2015, 16:42:22

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miguhamburg1

Mit Verlaub, Uli, Ihr Argument überzeugt schlicht nicht.

Zunächst einmal ist der unmittelbare DV im Boot. Welche Situation ist denn rein praktisch denkbar, dass er es nicht mitbekommt, wenn seine untergebenen Soldaten vorschriftswidrige Frisuren oder unerlaubten Schmuck tragen? Das kann doch nur dann angehen, wenn er entweder bei Begegnungen zwischendurch bewusst wegschaut oder das Gesehene ignoriert und wenn er zu faul ist, seinen gesamten Laden auch mal antreten zu lassen und sich seine Damen und Herren einmal anzuschauen, während er ihnen etwas bekannt gibt. Zum Beispiel über die Vorschriftmäßigkeit von Frisuren und das Tragen von Schmuck. Und "aus gegebenem Anlass" seine Damen und Herren auffordert, diese Vorschriftsmäßigkeit innerhalb von drei (whatever) Tagen herzustellen. Das funktioniert selbst im ZSan, in dem mir persönlich zwei Leiter SanVersZ genau dies getan haben. Und die dann auch den Mumm hatten, erzieherisch oder disziplinar auf ihre Unterstellten einzuwirken, die meinten, sein/ihr Befehl wäre nicht verbindlich gewesen.

Also, genau das, was Sie beschreiben, ist Nachlässigkeit, Liderlichkeit und genau das falsche Vorbild - und die Entschuldigung dafür ist noch nicht einmal lauwarm.

F_K

Es geht hier auch nicht um "Mumm", sondern einfach um die Pflichten der Vorgesetzten, die im SG geregelt sind.

.. und wenn der Vorgesetzte dies nicht macht, ist er selber im Bereich der Dienstpflichtverletzungen.

Außerdem wird dann der "Haufen" sehr schwer zu führen - wenn die Geführten "lernen", das eindeutige Befehle doch eher keine Bedeutung haben ...

(Aber ja, es soll wohl solche DVs geben, die eher "wenig" sehen ...)

ulli76

Nur dass der Chef  keinerlei Chancen hat, diese Pflichten wahrzunehmen, wenn er dann ein´s auf den Deckel bekommt, wenn der Soldat, der den Befehl bekommen hat, eine vorschriftsmäßige Haartracht herzustellen, sich beschwert.
Da überleg ich mir als DV 3x ob ich das jetzt gesehen habe oder nicht.
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F_K

Hast Du da eine Kopie dieses Beschwerdebescheides gesehen?

Das Thema war ja (bezüglich Tattoos und Frisur) bis zum Wehrbeauftragen "hoch", Thema Tattoo ist leicht verändert worden, "Frisur" eben nicht.

Daher reden wir hier über einen rechtmäßigen Befehl - da sind die Möglichkeiten des nächsten DV doch relativ begrenzt (wenn er nicht zusätzlich ein Dienstvergehen begehen will).

miguhamburg1

Auch das, liebe Ulli, überzeugt nun gar nicht. Wenn ich als DV 1 den Eindruck gewinne, dass der DV 2 in so einer klaren Sachlage meine Befehle kassiert, dann beschwere ich mich beim Vorgesetzten meines DV 2 über eben dessen pflichtwidriges Verhalten. Dann wollen wir doch mal sehen, wie dieser Beschwerdebescheid mir gegenüber ausschaut und wie ein Truppendienstgericht im Endeffekt darüber denkt.

Also, nur weil ein DV 2 meint, mit meinen disziplinar Untergebenen auf Kuschelkurs gehen zu müssen, muss ich als DV 1 noch lange nicht kuschen und schon gar nicht meinen Dienstpflichten nicht nicht nachzukommen!

Andi

Vor allem wäre ein solcher Beschwerdebescheid ja schon sachlich nicht haltbar.  ???
Und noch dazu müsste er ja mit - mindestens - einer Belehrung des vermeintlich fehlbaren Vorgesetzten einhergehen und spätestens da wäre dann ein gewisses "Spannungspotential" unvermeidlich.

Also ich sehe das Problem nicht. Ich habe gerade diesen Erlass immer ohne weiteres durchsetzen können und immer Wirkung im Ziel gehabt und auch nie Erklärungsprobleme gehabt. Selbst bei der Feldjägerstreife die dann bei 30 Grad im Schatten gemeinsam mit langen Ärmeln herumlaufen musste, weil der Streifenbegleiter nun mal Unterarmtattoos hatte. Da gab es kein Murren, kein Beschweren, sondern ausschließlich das Verstehen und Teilen meiner Sichtweise.
Aber da trennt sich bei den Soldaten eben auch die Spreu vom Weizen hinsichtlich des beruflichen Selbstverständnisses.

Gruß Andi
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ulli76

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ulli76

Schau mer mal. Zur Zeit haben andere Dinge Priorität.
Da muss ich mir schon überlegen, ob es mir meine Zeit wert ist und ob mein neuer Arbeitgeber das mitmacht.
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wolverine

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Andi

...ein Ding der Unmöglichkeit, wenn es nicht freundliche Anwälte gäben, die einen rechtssicher beraten. ;D
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wolverine

#41
Ich mach das, was alle Anwälte machen: Rechnungen schreiben. Sonst reise ich nur um die Welt und sehe gut aus.
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Andi

Die Parallelen unserer Berufe sind schon irritierend. Und jetzt weiß ich auch, warum du immer erste Klasse fliegst, ich darf keine Rechnungen stellen... :-[
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