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Schreibweise Urlaub?

Begonnen von xXPanzerschuetzeXx, 02. April 2017, 13:54:35

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xXPanzerschuetzeXx

Moin Moin zusammen,

wir haben aktuell ein paar Wissenslücken, was Urlaubsanträge angeht.
Bisher war es immer so, dass man in kurzen Urlaubszeiträumen, sprich bis zu eine Woche wie folgt Urlaub einreichen konnte:

Z.B. 4 Tage EU,SU oder wer noch hat DA (Zeitraum Mo - Do) sowie 5 Std. am Freitag.

Dem wurde nun ein Riegel vorgeschoben.

Wer kann denn mal ne Aussage dazu tätigen, bzw. eine Quelle nennen, wo man etwas darüber nachlesen kann?

Aufgrund der Arbeitszeitverordnung sammelt man ja mittlerweile sehr schnell sehr viele Stunden. Irgendwie muss man die ja abbauen können.

Klar könnte man jetzt auch alle Stunden die für eine Woche notwendig sind raushauen.

Aber wozu Freitags dann später nen ganzen EU oder so verballern.

Gruß

und schönen Sonntag



CIRK


  • Der Ausgleich wird nicht beantragt, sondern vom Chef angeordnet
  • Ausgleich vor oder nach dem EU ist zulässig
  • Ausgleich der den EU unterbricht ist nicht zulässig

funker07

Wenn das bei einer Woche so gehandhabt wird, läuft etwas falsch.

Nachlesen kannst du dazu in der Soldatenurlaubsverordnung und in der Soldatenarbeitszeitverordnung. Auch im Wiki im Intranet gibt es dazu eine Art moderiertes Forum, wo sich viele Hinweise finden.

Ein Urlaub soll nicht unterbrochen werden, DA im Anschluss oder vorher ist kein Problem. Dazu gibt es verschiedene Ansichten...Problem ist, dass der DA vom Disziplinarvorgesetzten gewährt wird und offiziell nicht beantragt und auch einfacher wieder gestrichen werden kann.
Ich würde auch eine "Unterbrechung" des EU durch DA als zulässig ansehen, weil der Schutzgedanke die Erholung durch min. zwei freie Wochen ist. Die Mehrheit sieht das aber (u.A. aus obigem Grund) anders. Die bei euch gehandhabte Praxis hab ich aber auch noch nicht gehört.

Jens79

ZitatDem wurde nun ein Riegel vorgeschoben.

Steht halt so in der Vorschrift....
 

DeltaEcho

Zitatauch einfacher wieder gestrichen werden kann.
Ganz so einfach ist das nicht, grundsätzlich ist der Soldat min. 14 Tage vor dem geplanten angeordneten Abbau von Stunden zu informieren, diese Regel müsste analog auch für die Streichung von angeordneten Stundenabbau gelten.
Letzendlich sind auch hier zwingend dienstliche Gründe anzubringen, gerade für Mannschaften und Unteroffiziere in einer Kp lassen sich zwingend dienstliche Gründe nicht so einfach finden bzw. konstruieren.

Auf der anderen Seite muss man einen KpChef hier auch verstehen, wenn die Soldaten immer am Freitag Stunden abbauen ist dies meisten nur -5, statt an normalen Werktagen -9. Soldaten die viele Stunden haben, kommen so einfach kaum von ihren Mehrarbeitsstunden runter.

Der Abbau von Mehrarbeitsstunden hat zeitnah zu erfolgen, dies ist eine gesetzliche Vorgabe für den KpChef, kann er keine Aussagen dazu machen wann die Stunden abbgebaut werden, würde ich mal über die VP Druck machen.

Der finanzielle Ausgleich von Stunden ist eher eine theoretische Möglichkeit und kommt für die Mehrzahl von Soldaten einer Kompanie nicht in Betracht, ist aber mitlerweile möglich, auch wenn die Bearbeitung ca. 3-4 Monate dauert bis man sein Geld hat.

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