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ASSA 1+2 ROA adW

Begonnen von lonan, 15. April 2017, 19:24:15

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lonan

Hallo zusammen,

ich (ungedient) habe vor einigen Tagen meinen Zulassungsbescheid als Reserveoffizieranwärter (adW) des Truppendienstes des Zentralen Sanitätsdienstes (ohne vorläufig höheren Dienstgrad) erhalten.

Ich freue mich natürlich sehr, habe jetzt aber einige Fragen:

1. Wie häufig finden die Module zur Streitkräftegemeinesamen Basisausbildung statt? Ich habe hier im Forum gelesen, dass ASSA 2 2016 nur ein einziges Mal stattfand?

2. Gibt es irgendwo einen "Lehrplan" für diese Module? Oder Tipps, was man sich vorher an Wissen aneignen kann/soll um dort nicht wie der erste Mensch aufzulaufen (klar, als "der Neue" stellt man sich vermutlich immer erstmal etwas doof an, aber warum es sich und den Ausbildern unnötig schwer machen?)?

3. Mir wurde mitgeteilt, dass ich neben ASSA 1 und 2 auch noch die Einsatzersthelfer A Ausbildung sowie IGF absolvieren/nachweisen muss. Geht das erst nach ASSA 1+2 oder auch "dazwischen" (davor machts vermutlich keinen Sinn/geht nicht)? Ich bin Student und würde diese Vorbereitungen gerne so schnell wie möglich "hinter mich" bringen, da bieten sich die Semesterferien natürlich an, aber wenn es ASSA 2 nur so selten gibt wäre das natürlich ein ziemlicher Bremsklotz.

4. (Frage für weiter entfernte Zukunft): Ich habe einen zivilen Führerschein (PKW), ist es möglich/sinnvoll/wahrscheinlich da einen "Dienstführerschein" zu machen (man sagte mir es gäbe einen speziellen Lehrgang um BW-PKW fahren zu dürfen, bzw. hörte ich auch öfter den Satz "ein deutscher Offizier muss einen LKW fahren können")?

Da die BW für mich in vielen Bereichen noch das berühmt berüchtigte "Buch mit sieben Siegeln" ist wäre ich Euch für Antworten und Hinweise sehr dankbar!


Mit besten Grüßen
lonan

ps: Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum gelandet, falls nicht bitte an entsprechende Stelle verschieben!

Getulio

Zu den Führerscheinen mal soviel, ich kenne den Satz auch noch von früher, gehe aber sicher davon aus, dass man Ihnen als ROA nicht einen LKW-Führerschein ermöglichen wird. Selbst beim B-Lehrgang, also quasi Umschreibung PKW-FE zivil in PKW-Bw (sind m.W. 4 oder 5 Tage) wäre ich sehr skeptisch. Dafür müssen Sie demnach vermutlich keine Zeit einplanen.

lonan

Vielen Dank für diese Einschätzung!

Das hätte mich auch sehr gewundert, aber man hört halt eben so viel und weiß nicht, was man glauben soll.

Exberliner

Lesen Sie doch mal ... RSU    ein ungedienter wird Soldat...    das gibt schon mal viel über ASSA 1 her   :-)
;D
Ex-Berliner  OG d.R.   Ich tue recht und scheue keinen Feind. (Wilhelm Tell; Schiller)

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