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Versetzung bei beschiedener Verfügung?

Begonnen von Aliki, 10. April 2017, 08:07:18

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Aliki

Hallo zusammen,

angenommen Soldat x hat eine Verfügung auf seinem Dienstposten bis 2020.
Nun soll der Soldat, gemäß dem S1-StOffz, in der selben Besoldungsstufe und Verwendung zu einem anderen Standort versetzt werden.

Was sind nun die rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer solchen Maßnahme?
Meine Frage zielt grundsätzlich darauf ab, welchen Stellenwert die Verwendungsdauer auf der Verfügung hat, wenn der Soldat dann doch wieder versetzt wird.
(Ohne dass es jetzt Handlungsbedarf im Sinne Standortschließung, Strukturmaßnahmen etc. gäbe)

Ralf

Keine bindende, man kann jedoch versuchen mit Vertrauensschutz zu argumentieren. Da müssen schon außergewöhnliche Umstände vorliegen, wenn davon abgewichen werden muss.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

WARUM soll der Soldat versetzt werden? Wurde er zur beabsichtigten Versetzung angehört?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Zitat von: Aliki am 10. April 2017, 08:07:18

Was sind nun die rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer solchen Maßnahme?


Siehe Zentralerlass B-1300/46   ( ggf. i.V.m. A-1300/14 )
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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