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Zivilangesteller Frage zu Teilzeit

Begonnen von GTO, 30. April 2017, 20:20:44

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GTO

Hallo, ich möchte mich auf eine Stelle als Zivilangestellter
bei der Bundeswehr bewerben. Ein Frage hätte ich wegen event. Teilarbeit:
Auf dem Portal der Bundeswehr war die Stelle ausgeschrieben
mit: "Jeder Dienstposten ist im Regelfall für die Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet. Soweit dem im Einzelfall dienstliche Belange entgegenstehen, ist dies durch die ausschreibende Stelle vermerkt." OHNE einer Angabe der Arbeitszeit
Die Stelle wurde nicht besetzt und über die Jobbörse der Arbeitsagentur neu ausgeschrieben.
Jetzt mit dem Zusatz "39 Stunden Vollzeit" aber OHNE den obigen Hinweis auf Teilzeit.
Ich hätte den Wunsch 75% der regulären Arbeitszeit zu erbringen, also so ca. 30 Stunden
Ist das gleich ab event. Arbeitsbeginn möglich?? Liegt das im Ermessen des Dienstherrn oder geht das erst nach 6 Monaten??
Die Stelle ist auch zunächst wegen Krankheitsvertretung bis 12/2018 befristet.
Vielen Dank Thomas

Papierberg

Eine Beantragung von Teilzeit ist erst nach einem Arbeitsverhältnis von 6 Monaten möglich, der Antrag muss (soweit ich mich erinnere) außerdem 3 Monate vor dem gewünschten Termin des Beginns von Teilzeitbeschäftigung gestellt werden. Sie können somit frühestens im Jahr 2018 eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber im Einzelfall berechtigt, aus betrieblichen Gründen die Teilzeit zu versagen (z.B. wenn hierdurch die Arbeitsabläufe stark beeinträchtigt werden). Es kommt also letztlich auf die konkrete Tätigkeit des Dienstpostens und die Auswirkungen für den Arbeitgeber bei Wahrnehmung der Dienstgeschäfte in Teilzeit an. Schauen Sie doch einfach mal in § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), das dürfte viele Ihrer Fragen beantworten.

Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, mit der ausschreibenden Stelle Kontakt aufzunehmen und diese Problematik bereits im Vorfeld einer etwaigen Bewerbung zu klären.

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