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2 Beurteilungen für Auswahlverfahren

Begonnen von Ralf, 24. April 2015, 13:57:47

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hubi

gibt es denn schon Nachricht über  das diesjährige Auswahlverfahren zum BS?!

Ralf

Du meinst doch sicherlich nicht das Auswahlverfahren, das gerade diese Woche begonnen hat und sich bis Mitte Juli zieht?
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hubi

doch ja, aber ich wusste nicht, dass es erst diese Woche begonnen hat.  ;)

Botman

Sorry dass ich diesen alten Thread nochmal rauskramen muss, aber so ganz klar ist es mir immer noch nicht, weil jeder auch irgendwie was anderes sagt.
Ist die erste Anlassbeurteilung auch eine planmäßige Beurteilung, sprich kann man nach beiden Anlassbeurteilungen einen BS-Antrag stellen, oder geht es erst nach der zweiten Anlassbeurteilung PLUS einer weiteren Turnusmäßigen Beurteilung?

Danke im Voraus

Ralf

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LwPersFw

Zitat von: Botman am 26. April 2017, 07:58:28

Ist die erste Anlassbeurteilung auch eine planmäßige Beurteilung, sprich kann man nach beiden Anlassbeurteilungen einen BS-Antrag stellen


Für das aktuelle BS-Auswahlverfahren gilt:

Zwei planmäßige Beurteilungen als Uffz m.P. ( ZDv A-1340/50 Nr. 203a , 204a )

Damit zählen auch die Anlassbeurteilungen zu den geforderten planmäßigen Beurteilungen.


Dessen ungeachtet ... Anlassbeurteilungen sind keine eigenständige Beurteilungsart ... sie sind planmäßige Beurteilungen.

Beurteilungsarten sind:

(1) Planmäßige Beurteilungen
(2) Sonderbeurteilungen
(3) Laufbahnbeurteilungen
(4) Beurteilungen von Eignungsübenden sowie
(5) Beurteilungen von Reservistendienst Leistenden
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

mailman02

Da ist man doch in der Regel (wenn Einstieg als SU (FA) ) Oberfeldwebel dritten bzw. vierten Dienstjahr wenn ich mich nicht vertan habe?

benba

Ein Blick in die GAIP bzw. jetzt Handbuch.... kann allgemein nicht schaden. Bestimmte AVR benötigen zudem nur eine Beurteilung.

Ralf

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