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An wen muss ich mich wenden bei Überwachung?

Begonnen von nikabukolo, 04. April 2018, 21:42:25

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nikabukolo

Hallo,

an welche Stelle muss ich mich denn wenden, wenn ich von Soldaten weiß, die zu Hause überwacht werden?
Die Polizei war nicht hilfreich. Der BKA-Mann konnte mir zwar bestätigen, dass ihm genannte Sachverhalte zutreffen, aber ohne Beweise könne er nichts machen.

Lol. Dachte eigentlich die Polizei wäre dafür zuständig :-X
Aber egal. Das muss aufhören. An welche Stelle soll ich mich nun wenden?

TomTom2017

Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz. Wer oder was wird überwacht? Von wem wird die Überwachung durchgeführt? Was ist der Grund für die Überwachung?

Pericranium

Falls das wirklich so sein sollte, was ich ja irgendwie nicht glaube, dann denke ich, dass das den MAD interessieren könnte:

http://mad.bundeswehr.de/portal/poc/mad?uri=ci%3Abw.mad.service.kontakt

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

nikabukolo

Das Ziel ist der Mitbewohner der beiden Soldaten, da die mit der eigentlichen Zielperson in einer Wohngemeinschaft leben.
Die Täter sind einfach nur Banausen, die sich ihren Spaß daraus machen zu mobben.


dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

nikabukolo

Danke. Werde mich da mal melden. Dachte nur, dass es irgendwie eine andere Stelle gibt als gleich der Geheimdienst.

Jens79

 

nikabukolo

@dunstig

Nein, aber ich denke, dass die beiden es trotzdem nicht toll finden, wenn man sich über sie lustig macht, wenn sie nackt sind.

TomTom2017

Einfach Strafantrag nach § 205 StGB stellen, ist vermutlich strafbar nach §§ 201, 201a StGB. Und dann wird/muss sich die Polizei bzw. die StA kümmern.

nikabukolo

@tomtom2017

Ich war bereits bei der Polizei. Die unternehmen nichts.

TomTom2017

Zitat von: nikabukolo am 04. April 2018, 22:01:28
Ich war bereits bei der Polizei. Die unternehmen nichts.

Nicht mit denen schwätzen, Strafantrag stellen!  ::) Das liegt nicht im Ermessen der Polizei irgendwas zu wollen, sie hat zu handeln bei gestellten Antrag (Offizialprinzip). Ansonsten kann man den Strafantrag auch direkt an die zuständige Staatsanwaltschaften schicken.

Natürlich muss der Strafantrag vom Geschädigten kommen (§ 77 Abs. 1 StGB).

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen