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Beförderungmethodik ROA a.d.W.

Begonnen von Deepflight, 11. Juli 2016, 10:15:06

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Deepflight

p.s.: Ich hatte mich selbst eher auf eine der bekannten "AGA-Kasernen" eingestellt und war etwas verwundert, dass es in Appen war.
        Nach Erzählung unseres HS-Leiters HptFW Dro......i war das aber wohl schon der 3. oder 4. ASSA-Durchgang in Appen; scheint
        wohl so zu sein das die ASSA dort regelmäßig stattfindet.
       

ToMA

Die beiden ASSA-Module werden von allen Ungedienten besucht.
Das sind nicht nur Reserve-Offiziere, sondern auch Reserve-Uffze und Reserve-Feldwebel, die auf Grund Ihrer beruflichen Qualifikationen mit höherem DG als Reservist einsteigen.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Deepflight

stimmt, nicht nur ROA a.d.W. sondern Uffze, Stuffze, FW & Offze waren dabei
Die Wortwahl "ROA a.d.W." war an der Stelle nicht glücklich

JuTheo

Hallo zusammen,
ich habe nochmal eine Nachfrage zu diesem Threat: Ich werde mich dieses Jahr für die ROA Laufbahn bewerben, habe aufgrund eines Hochschulabschlusses jetzt die Wahl zwischen einer Bewerbung nach § 43 Abs. 2 SLV und nach §43 Abs. 3 i.V.m. § 26 Abs. 4 SLV. Das BAPers hat mir aufgrund der insgesamt besseren Aussichten zum "normalen" ROA nach § 43 Abs. 2 SLV geraten. Ich habe vier Jahre Vordienstzeit und den Dienstgrad Obermaat d.R., in dem ich 2 Jahre gedient habe (werde allerdings als ROA die TSK wechseln müssen, da ich nicht mehr Borddienstverwendungsfähig bin).
Kann mir jemand sagen, wie es sich bei mir mit den Beförderung zum Fähnrich verhalten würde? Aus der Zentralrichtlinie A-1340/49 Nr. 317 habe ich entnommen, dass man bis zum Fahnjunker 24 WD-Tage und 12 Monate Bundeswehr benötigt, für den Fähnrich weitere 24 WD-Tage und insgesamt 21 Monate Bundeswehr. Vom BAPers habe ich die Auskunft bekommen, dass mir weder auf die WD-Tage noch die Bundeswehr-Monate etwas angerechnet wird, da ich bisher kein ROA war. Aber müsste mir vor dem Hintergrund von § 24 SLV bzw. A-1340/49 Nr. 312 nicht ein Teil meiner Vordienstzeit irgendwie (also zumindest auf die Bundeswehr-Monate oder auch auf die WD-Tage) angerechnet werden?

Ich würde mich über fachkundige Auskünfte sehr freuen!

schokoraspel

In der wiki Seite zum Fahnenjunker steht: "Bis zu ein Jahr Dienstzeit vor Eintritt in eine Offizierslaufbahn kann angerechnet werden."
Beim Leutnant: Zum Dienstgrad Leutnant können Soldaten auf Zeit und Reservisten ernannt werden. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zur Laufbahngruppe der Offiziere. Der Dienstgrad kann in der Regel frühestens nach 36 Monaten Dienstzeit erreicht werden. Die Frist kann um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, da Dienstzeiten in der Bundeswehr vor Beginn der Ausbildung zum Offizier (also in anderen Laufbahngruppen) begrenzt angerechnet werden können.
Neuere Vorschriften hab ich leider nicht zur Verfügung.

Allerdings ist dein gehörtes auch mein gehörtes, da es nicht in der entsprechenden Laufbahn stattfand.

Exberliner

Nicht nur bunt gemischt... gaaanz bunt gemischt. Hier der Ungediente o. DGrad. Und Appen ist eine schöne Anlage. :-)
Ex-Berliner  OG d.R.   Ich tue recht und scheue keinen Feind. (Wilhelm Tell; Schiller)

JuTheo

@schokoraspel: Vielen Dank für deine Antwort.

Gibt es hier vielleicht noch jemanden, der mehr weiß bzw. Kenntnisse über die Beförderungspraxis in dem von mir beschriebenen Fall hat?

JuTheo

Ein letzter Versuch: Gibt es vielleicht noch jemanden hier, der mehr zu dem von mir beschriebenen Fall hinsichtlich der Beförderungspraxis bei den ROA a.d.W. weiß? Vielleicht auch einfach aus eigenem erleben?
Würde mich weiterhin sehr über weitere Infos freuen!

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