Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Jahresabrechnung Bundeswehr

Begonnen von Tim2017, 31. Juli 2017, 12:12:21

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Tim2017

Hallo, in meiner Jahresabrechnung der Bundeswehr (bin SAZ8) werden mir unter Position 28. Beiträge zur privaten Kranken-und Pflegeversicherung oder Mindestversorgungspauschale insgesamt 1.899,96 € angerechnet. Was bedeutet dies? ich habe eine private Anwartschaftversicherung abgeschlossen und bin der Meinung, dass bei der Bundeswehr ansonsten kostenlose Heilfürsorge gilt. Kann mir jemand hierfür eine Erklärung geben. Danke

KlausP

Ja, da kann Ihnen jemand Auskunf geben: Ihr/e Bearbeiter/in beim BVA. Die Telefonnummer steht auf jeder Abrechnung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: Tim2017 am 31. Juli 2017, 12:12:21ich habe eine private Anwartschaftversicherung abgeschlossen und bin der Meinung, dass bei der Bundeswehr ansonsten kostenlose Heilfürsorge gilt.

Bei der Bundeswehr gibt es "unentgeltliche truppenärztliche und truppenzahnärztliche Versorgung (uTV)" und sonst nichts! Vergerssen Sie alles, was Sie jemals über "freie Heilfürsorge" gehört haben, denn es betrifft sie nicht!

Ansonsten gilt das hier gesagt von "BulleMölders" immer noch ;) :

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=54756.0

Bezügerechnerin

Guten Morgen :)

Das ist die Mindestvorsorgepauschale für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 dritter Teilsatz EStG.

Diese Pauschale wird auch dann angesetzt wenn für den entsprechenden Arbeitslohn (hier: Dienstbezüge) kein Arbeitnehmeranteil zur inländischen gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zu entrichten ist. Die Höhe des berücksichtigen Betrages richtet sich nach der gültigen Steuerklasse des Steuerpflichtigen.

Hat man höhere Aufwendungen (nachzuweisen durch eine Bescheinigung der Versicherung) sollte man diese auch seiner Bezügestelle einreichen.

LG aus München
:) :) :) :) :)

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau