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Mal wieder eine TG Frage ...

Begonnen von D_s, 05. Juli 2017, 06:58:51

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D_s

Guten Morgen zusammen!

Bin seit Jan d. J. in München stationiert, und wohne auch seit Jan in einer anerkannten ca. 25km entfernten Wohnung

Nun meine Frage, wenn ich nun ca. 30-50km weiter weg vom Standort ziehen sollte, ist man dann TG berechtigt?

Weil mir wurde mal gesagt, dass wenn man weiter weg vom Standort zieht KEIN TG bekommt

KlausP

So lange der Umzug nicht dienstlich veranlasst ist gibt es kein TG, das ist dann nämlich Ihr Privatvergnuegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

D_s

Ah, ok, super, vielen Dank :]

Jetzt kommt mir noch eine andere Frage, kann man als Untermieter in einer WG z. B. seinen Wohnsitz anerkennen lassen?

KlausP

Als Untermieter nicht, nur als gleichberechtigter Mitmieter.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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