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Chancen nach SaZ8 & BW als SaZ verlassen möglich?

Begonnen von ValasP, 21. Juli 2017, 21:54:08

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ulli76

Ich hab als Beamter auch keinen Vertrag unterschrieben. Bis zur Ernennung hatte ich eigentlich nur ne Mail- "Die Unterlagen sind alle da und in Ordnung. Bitte kommen Sie am.. um... zur Dienststelle xy zur Ernennung."
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Im Dienstrecht (und darüber reden wir hier) gibt es im Gegensatz zum Arbeitsrecht keinen Vertrag. Der Arbeitsvertrag z.B. wird einerseits vom Arbeitgeber (oder seinem Beauftragten) u d andererseits vom Arbeitnehmer unterschrieben. In diesem Vertrag sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgeschrieben, einschließlich der möglichen Kündigung oder Änderung dieses Vertrages. Und genau so etwas gibt es für Soldaten eben nicht. Seine Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Soldatengesetz und den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen (z.B. Soldatenurlaubsverordnung, Wehrbeschwerdeordnung, Wehrdisziplinarordnung ...), Befehle und Weisungen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gast aus Niedersaxn

Aber irgendwie wirst Du Deinen Willen, Beamter werden zu wollen, doch geäussert haben.

Und was war das, wenn nicht die Abgabe einer (schriftlichenn) Willenserklärung?

KlausP

Der Bewerber für eine militärische Laufbahn äußert seinen Willen einmal mit seiner Bewerbung und dann nach erfolgreicher Eignungsfeststellung mit seiner Verpflichtungserklärung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ganz einfach: Vereidigung- da äußert man seinen Willen. Dazu gibt´s die Urkunde, die Niederschrift über die Vereidigung und ein Schreiben "Herzlcihen Glückwunsch, mit der Ernennung stellen wir sie als xy mit der Besoldungsgruppe xy in der Dienststelle xy ein". Dazu die Kopie der wichtigsten beamtenrechtlichen Gesetze.
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wolverine

#35
Sollen wir einmal über das Thema "einseitige Änderung" reden. Im Arbeitsvertrag geht das nicht. :-\
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Verteidiger

Was so ein kleines Wort alles auslösen kann. Mir ging es primär darum, dass der TE etwas unterschrieben hat (oder es noch tun will). Und das diese Unterschrift wohl überlegt sein soll. Ob das ein Vertrag ist, ein Willenserklärung oder eine Verpflichtungserklärung ist dabei nicht entscheident. Ähnliches hätte ich geschrieben, wenn er einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hätte.

wolverine

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