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Wann und wie kriegt man die Verpflichtungsprämie?

Begonnen von alexfeldwebel, 05. Juli 2017, 21:13:30

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LwPersFw

BAPersBw erstellt die Bescheide.

Die Stammeinheit des Soldaten pflegt den Datenbestand.


Bewerber, die für einen prämienberechtigten Dienstposten eingestellt werden sollen,
erhalten auch vom Einplaner eine schriftliche Information darüber.

Darin steht u.a.:

"Dieser Dienstposten ist gem. Bezug 2 mit dem Anspruch auf eine Verpflichtungsprämie versehen. Die Verpflichtungsprämie beträgt einheitlich 1.000,- für jedes Jahr der Verpflichtungsdauer (§43b Abs. 2 BBesG). Vordienstzeiten, die in der Verpflichtungserklärung eingerechnet sind, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Der Anspruch auf eine Prämie entsteht erst bei endgültiger Festsetzung der Dienstzeit auf die volle Verpflichtungsdauer.

Bei stufenweiser Festsetzung der Dienstzeit (beispielsweise in Abhängigkeit vom erfolgreichen Abschluss von Ausbildungsmaßnahmen), erfolgt die Auszahlung entsprechend stufenweise."



Die genaue Festlegung erfährt der Soldat dann aus dem Bescheid des BAPersBw.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Ist eigentlich ganz einfach. Aber dazu müsste man auch lesen (und verstehen), was man so an Papier in die Hand gedrückt bekommt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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