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Sozialversicherungsausweis

Begonnen von Alpha_Delta, 06. September 2017, 19:17:59

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Alpha_Delta

Hallo Community,

Ich trete am 04.10. meinen Dienst an und soll an diesem Tag meinen Sozialversicherungsausweis mitbringen. Da die Beschäftigung bei der Bundeswehr meine erste ist, besitze ich einen solchen noch nicht. Ich habe versucht bei der Rentenversicherung einen zu beantragen, allerdings werde ich dort nur an andere Mitarbeiter verwiesen oder erhalte unterschiedliche Informationen. Einerseits würde mir geraten diesen alleine zu beantragen, andererseits erhielt ich heute die Nachricht, dass sich die Bundeswehr darum kümmern wird. Was stimmt nun?

Vielen Dank!

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111


Gast 17

Wenn du bei DRV so schnell niemanden erreichst, kannst du den Sozialversicherungsausweis auch über die (gesetzlich) Krankenkasse beantragen. Scheint mir inzwischen auch übliche Weg zu sein.

Viele Grüße und einen schönen Abend!

LwPersFw

Von der Seite der DRV:

"Sozialversicherungsausweis

Die Rentenversicherung stellt bei Vergabe einer Versicherungsnummer und bei einer Namensänderung für Beschäftigte von Amts wegen einen Sozialversicherungsausweis aus.

Bei Verlust oder wenn der Sozialversicherungsausweis unbrauchbar wird, ist ein neuer Ausweis bei der Rentenversicherung über die zuständige Krankenkasse zu beantragen."

Sollte sich die Beschaffung über den Dienstantritt hinaus hinziehen...auch kein Beinbruch.
Wichtig ist nur, dass die Nummer im System erfasst wird.


Viel wichtiger sind die Hinweise zu Steuer-Fragen in den Einstellungsunterlagen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Alpha_Delta

Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Man kann den Ausweis leider nur über gesetzliche Krankenkassen anfordern, nicht aber über private.
Dann werde ich morgen wohl nochmal bei der DRV anrufen und versuchen eine Lösung zu finden.

Andi8111

Jede AOK beantragt für jeden Bürger bei Bedarf einen Sozialversicherungsausweis. Jede. Diese Aufgabe würde den gesetzlichen Krankenkassen übertragen, als die flächendeckend vorhandenen Beratungsstellen der Landesversicherungsanstalten geschlossen wurden.

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