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Rückkehrerseminar Einsatz

Begonnen von Opa_Hagen, 21. März 2018, 15:41:01

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Opa_Hagen

Moin moin Kameraden,

kennt hier jemand die Vorschriftenlage bzgl. Rückkehrerseminar?

Ist das ein absolutes MUSS? Auch für RDL?

Gruss


Hagen

Altgedienter1

Herzlich willkommen zurück Beelitzer Kamerad. Hat denn Dein Verband Dir nichts dazu mitgeteilt? Fürsorgepflicht des Dienstherrn, der er damit nachkommt. Ich wüßte aber nicht, daß es ein Muss ist.
Vielleicht kennen andere Kameraden die aktuellen Vorschriften genauer?


MkG
KRK- allzeit bereit!

HCRenegade

Nein, ist kein Muss für Res.
Bei uns wurde das im Einsatz damals abgefragt und die Begründung "Res" reichte vollkommen für eine Nichtteilnahme aus.

bayern bazi

früher "TM" war es so das das Seminar verpflichtend für Aktive war (nur ein DV2 konnte einen Soldaten davon befreien)

für Reservisten war es empfohlen (seit 2010 ist eine Weisung dass dies auch über RDL gemacht werden muss) nach dem sich ein Bazi in Berlin beschwert hattte, weil das Seminar für ihn nur als DVag geplant war , und innerhalb von 4 Tagren war der E-Bescheid da :D 

-war sogar im Bericht ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

MMG-2.0

Zitat von: Opa_Hagen am 21. März 2018, 15:41:01
[...]Ist das ein absolutes MUSS? Auch für RDL? [...]
Die Frage zu RDL kann man sich eigentlich selbst beantworten.
Die zwangsweise Hinzuziehung gibt es schon lange nicht mehr.

Bubbes

Unabhängig davon, kann dir als (ehemaliger) Moderator die Teilnahme an einem ENBS dringend empfehlen!
Springerlehrgang 1997 :: 20 Jahre Hopptausendzwotausend....

Opa_Hagen

Moin moin,

also kein zwingendes MUSS. Gut so.
Ich will nur soviel sagen, dass ich nach eigenem Dafürhalten sagen kann, dass es mir absolut nix Positives bringen würde, eher im Gegenteil.
Ich kam als Nachrücker und Resi in einen Fremdverband, und zu dem Zeitpunkt war in der TE dort schon der Wurm drin. Bin froh, dass ich einem Teil der
Kameraden nie mehr begegnen muss. Und auch nicht begegnen will.

Gruss

Hagen

Bubbes

ZitatIch will nur soviel sagen, dass ich nach eigenem Dafürhalten sagen kann, dass es mir absolut nix Positives bringen würde

Diese Aussage habe ich gefühlt 1000x gehört. Und im Anschluss an ein ENBS waren die TN plötzlich alle anderer Meinung  :P
Aber ist wie deine Entscheidung aber als Kamerad bin ich anderer Meinung.
Springerlehrgang 1997 :: 20 Jahre Hopptausendzwotausend....

Tommie

Bei uns wird das relativ restriktiv gehandhabt! Wer das erste mal im Einsatz war, hat keine Chance auf Befreiung vom ENBS!

Die den Einsatznachbereitungsseminaren zugrunde liegende Vorschrift, der Zentralerlass B-2640/8, spricht selbst nicht von einer Verpflichtung zur Teilnahme, und auch nicht von einer Möglichkeit zur Befreiung. Im ZSanDstBw ist dies durch einen Befehl InspSan geregelt, der nach dem ersten Einsatz eine Verpflichtung zur Teilnahme herleitet. Wer sich dieser Verpflichtung entzieht, ist nicht mehr für einen Einsatz einzuplanen!

200/3

ZitatBin froh, dass ich einem Teil der Kameraden nie mehr begegnen muss. Und auch nicht begegnen will.

Durch Anleitung und Moderation ist doch gerade das Rückkehrerseminar ideal, um solche zwischenmenschlichen Geschichten zu klären, aufzulösen oder zumindest vernünftig abzuschließen.

Opa_Hagen

Moins,

habe jetzt erstmals erfahren, dass ENBS auch mit Familienangehörigen übers WE angeboten wird. 4 Monate nach Einsatzende! Genau das hätte ich gerne gehabt. Und das einzig passende ist am nächsten WE und dann keins mehr...



MMG-2.0

Zitat von: Tommie am 22. März 2018, 07:52:07
Bei uns wird das relativ restriktiv gehandhabt! Wer das erste mal im Einsatz war, hat keine Chance auf Befreiung vom ENBS!

Die den Einsatznachbereitungsseminaren zugrunde liegende Vorschrift, der Zentralerlass B-2640/8, spricht selbst nicht von einer Verpflichtung zur Teilnahme, und auch nicht von einer Möglichkeit zur Befreiung. Im ZSanDstBw ist dies durch einen Befehl InspSan geregelt, der nach dem ersten Einsatz eine Verpflichtung zur Teilnahme herleitet. Wer sich dieser Verpflichtung entzieht, ist nicht mehr für einen Einsatz einzuplanen!
Für das ENBS erfolgt eine extra Hinzuziehung.
Diese kann ich ja nach dem Einsatz widerrufen.

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