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Bordsicherungssoldat (Doorgunner): Nur eine Verwendung für die Mannschaften?

Begonnen von Neugaa, 26. Juni 2017, 02:52:39

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Mike Brisket

Zitat von: F_K am 08. September 2017, 12:57:14
@ Klaus:

Weniger ... Mann nehme die Einsatzbelastung des "Doorgunners" - und stellt diese neben die im Einsatz befindlichen CH53 - ausgebildete Soldaten gibt es also weniger als Hubschrauber ...

(Für mich hat das was vom Scharfschützen / KSK Wunsch).

Deswegen wird ja auch händeringend gesucht!
30 DP waren es Anfang des Jahres die es zu besetzen galt.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Neugaa

Gut, dann wäre das mit der Laufbahn schon mal meinerseits geklärt!  ;) Recht herzlichen Dank!

Welche Bezeichnung/Kennziffer wäre dies denn auf dem Verwendungsausweis? (BordSichSdt TaktO)

Ralf

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Ralf

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Neugaa

Ich melde mich mal wieder zurück mit einer erneuten Frage zum Thema Doorgunner,

die Bewerber müssen doch zur Begutachtung auf Wehrfliegerverwendungsfähigkeit 3 (WFV 3) geprüft werden - das ist ist doch korrekt, richtig?

Wenn ja, gibt es im Netz die passende ZDv dafür zum nachlesen? Nach meiner Suche stieß ich bei Google nur auf Ergebnisse mit der ZDv 46/6, welche aber nicht als Dokument lesbar ist, sondern nur in einer Archivliste aufgelistet ist. Ist diese ZDv veraltet oder aktuell?

MkG,
Neugaa

Ralf

Ja das ist korrekt.
Die Wehrfliegerverwendungsfähigkeit ist im Zentralerlass A1-831/0-4008 geregelt.
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Neugaa

Zitat von: Ralf am 18. September 2017, 05:34:27
Ja das ist korrekt.
Die Wehrfliegerverwendungsfähigkeit ist im Zentralerlass A1-831/0-4008 geregelt.

Gibt es im Netz dazu irgendeine Information zu dem Ablauf der Untersuchung, wo man sehen kann was geprüft wird, bzw. was Ausschlussgründe wären?

FoxtrotUniform

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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