Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Fwdl-> SaZ4 Welches Führungszeugnis

Begonnen von sm7, 06. Oktober 2017, 15:30:18

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

sm7

Hallo,
ich muss ein "Führungszeugnis (...) zur Vorlage bei Behörden" für den im Betreff genannten Zweck beantragen. Handelt es sich hierbei um das erweiterte oder das einfache Führungszeugnis?
Ich freue mich über hilfreiche Antworten :)
Mfg

Ralf

ZitatBei einem positiven Ausgang des Auswahlverfahrens/Eignungsfeststellung werden die Bewerber/innen
aufgefordert, die Übersendung eines "Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde" (§§ 30 Abs. 5, 31
Bundeszentralregistergesetzes - BZRG) zu veranlassen. Die entstehenden Kosten können nicht erstattet
werden.
So steht es im Erläuterungsblatt, das du auch bekommen hast. Es ist also nach §30 und nicht nach §30a BZRG. Das sollte deine Frage beantworten.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Bewerber für die Mannschaftslaufbahn fordern nur das "Führungszeugnis für Behörden", für alle anderen Laufbahnen fordert die Bundeswehr mit Zustimmung des Bewerbers eine "unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister" an, die kann der Bewerber nach meiner Kenntnis gar nicht selber anfordern. Was jeweils darin enthalten ist regelt das Bundeszentralregistergesetz.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

sm7


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau