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Einkommensteuereklärung 2016

Begonnen von Benni83, 12. Oktober 2017, 14:39:08

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Benni83

Hallo,

ich habe meine Steuererklärung/ Bescheid erhalten. Da ich mein Hauptwohnsitz in der Kaserne habe und als mein "zweitwohnsitz" bei meiner Mutter gemeldet habe. Habe ich als Werbungskosten 86 Tage für die Fahrkosten angesetzt (86 km x0,30 Cent x186 km)
Vom Finanzamt wurden aber nur 40 Tage anerkannt ... Kann mir vielleicht einer helfen, warum nur 40 Tage. Bei Doppelter Haushaltsführung würd ich das ja verstehen aber ich bin ja in der Kaserne und habe da keinen eignen Haushalt etc.

Einer damit Erfahrung?

Andi8111

Eigentlich dürfte Ihnen nichts anerkannt werden. Also höchstens der Fußweg vom Block zum Büro. Ob Sue zum Zweitwohnsitz fahren, ist nicht von Belang, weil Privatvergnügen.

CIRK


Benni83

Aber wieso nicht,

mein Privatleben findet ja zu Hause bei meiner Familie statt. Im letzten Jahr wurden mir die Fahrkosten ganz erstattet und dieses mal halt nur die 40 Familienfahrten. 
Vielleicht habe ich auch was falsch angegeben. Bei meinen anderen Arbeitskollegen wurden die Fahrkosten auch ganz anerkannt und das ist der selbe Fall.

BulleMölders

Da gibt es nur eins, wenn Sie das so eindeutig sehen, legen Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein.

Wüstensand

Sind die 86 Tage Hin- und Rückfahrten? Fahrten sind nur einfach absetzbar.

Andi8111

Steuerlich begünstigend wirken NUR Aufwendungen, die FÜR die Arbeit bzw. in engem Zusammenhang damit stehen. Familienbesitzes sind, wie Sie selbst einräumen, PRIVAT veranlasst.

CIRK

Mit der Stellungnahme Ihres Finanzamtes, die Sie mir per PN zugänglich gemacht haben, ist doch der Sachverhalt geklärt. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können Sie ja, wie bereits erwähnt wurde, Einspruch einlegen.

Andi

Zitat von: Andi8111 am 12. Oktober 2017, 17:03:42
Steuerlich begünstigend wirken NUR Aufwendungen, die FÜR die Arbeit bzw. in engem Zusammenhang damit stehen. Familienbesitzes sind, wie Sie selbst einräumen, PRIVAT veranlasst.

Wie kommst du darauf, dass die Fahrten privat veranlasst sind?
Zum einen ist es steuerrechtlich völlig irrelevant welche Art einer Wohnsitznahme man irgendwo hat - es ist ausschließlich relevant wo der Lebensmittelpunkt ist (in diesem Fall der Nebenwohnsitz) - zu anderen hat sich jeder ledige Soldat auf Grund des §9 BGB mit Erstwohnsitz am Standort oder am Ort der dienstlichen Unterkunftsnahme zu melden.

Gruß Andi
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Benni83

Ja so sehe ich das auch :/ und ich bin tatsächlich manchmal 2 x die Woche nach hause gefahren um Zeit mit meiner Familie / Freunde / Freundin zu verbringen.

Andi

Du wurdest ja schon auf die Möglichkeit zum Widerspruch hingewiesen.

Gruß Andi
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