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OA Fahrverbot

Begonnen von TJR97, 20. Oktober 2017, 23:24:07

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Nur so ein Gedanke ...

Darf ein Soldat mit Fahrverbot in eine militärische Führerscheinausbildung geschickt werden? Ich denke mal nicht, oder? Da wäre es doch für die Lehrgangsplanung schon gut zu wissen ob ein Soldat gerade berechtigt ist Fahrzeuge zu bewegen oder nicht? Spezialfall, ist mir schon klar, aber dennoch.

KlausP

Zitat... Darf ein Soldat mit Fahrverbot in eine militärische Führerscheinausbildung geschickt werden? ...

Nein, er darf nicht ausgebildet werden. Deshalb prüft ja auch der Leitende der Ausbildung bei Anreise der Lehrgangsteilnehmer das Vorhandensein des zivilen Führerscheins unabhängig vom Vorliegen und der Aussage der ZMK-Auskunft. Clevererweise sollte man das in der Einheit auch vor Inmarschsetzung des Soldaten tun, schon um Regressforderungen bei den Reisekosten zu vermeiden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ Slider:

VOR Antritt der Ausbildung MKF sind die Führerscheindaten zu übermitteln (Bei MKF B Fo) - weil die ZMK dann wohl ihre "Abfragen" macht - bei Antritt der Ausbildung selber ist der Führerschein (erneut) vorzulegen und bei der Prüfungsfahrt selber nochmal - bevor es dann den mil. Führerschein gibt, ist der zil. Führerschein nochmals vorzulegen - und zwischendurch darf man dann natürlich jede Veränderung melden.

"Mehr" an Dienstaufsicht und Kontrolle ist wohl kaum möglich ...

(Später als KlausP, aber inhaltlich sehr ähnlich - wird mir langsam unheimlich ... )

MMG-2.0

Zitat von: F_K am 24. Oktober 2017, 15:05:22
[...]
(Später als KlausP, aber inhaltlich sehr ähnlich - wird mir langsam unheimlich ... )
Nur ein Hinweis: Der KlausP kann Deine Beiträge nicht sehen. ;)

F_K

@ MMG:

Der "kann" schon - der "will" nicht.

Jeder wie er möchte ...

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