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Urlaub keine Rückmeldung

Begonnen von Grünhopser, 10. Dezember 2017, 19:12:11

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BSG1966

Zitat von: Grünhopser am 11. Dezember 2017, 02:20:49
Ist nur blöd, dass ich von dieser Nummer noch nie etwas gehört habe  ::)

Ist nicht Ihr Ernst oder?!?!?!

Ich raff es einfach nicht! Internet bedienen scheint zu funktionieren, Dieses Google kennen Sie?! Wenn Sie "Telefon Bundeswehr" eingeben...

Hirnforscher

Mal rein aus Interesse: wie wird die Beantragung von Urlaub denn heute gehandhabt? Ich kenne aus meiner aktiven Zeit auch den guten alten Urlaubsschein, da stellten sich solche Fragen nicht. Als immer noch aktiver Reservist bekomme ich trotzdem nicht alle Änderungen mit, zumal mich dieses Thema nicht mehr berührt...
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

CIRK

Zitat von: Hirnforscher am 11. Dezember 2017, 10:17:51
Mal rein aus Interesse: wie wird die Beantragung von Urlaub denn heute gehandhabt?
Gibt es alles mögliche.


  • E-Mail
  • LoNo Datenbank
  • Urlaubsantragsformular
  • primeWEB
  • u.s.w.

Vult

Kommt drauf an, wie Ihre Dienststelle diese Angelegenheit handhabt.

Ich kenne es nur folgendermaßen:
- Urlaub mind. 3 Tage vor Urlaubsantritt über einen Antrag stellen (wer unterschreiben muss, wird wohl klar definiert sein)
- sollte man bis zum Urlaubsantritt den Antrag nicht als abgelehnt zurück bekommen, ist der Urlaub automatisch genehmigt***

***Denn man geht davon aus, dass der vom KpChef o. V. i. A. genehmigte Antrag in die UK abgeheftet wird und die Urlaubstage abgerechnet werden.

Ob und wie sich jede Dienststelle an die Vorschriften hält, lassen wir mal offen :-)

bayern bazi

ach war das noch schön

UR-LAUBS - SCHEIN - du bist der schönste aller SCHEINE

wer den hatte wusst einfach das der Urlaub genehmigt war ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

KlausP

ZitatDenn man geht davon aus, dass der vom KpChef o. V. i. A. genehmigte Antrag in die UK abgeheftet wird und die Urlaubstage abgerechnet werden.

(Erholungs)Urlaub wird erst eingetragen und abgebucht, wenn der Soldat aus dem Urlaub zurück ist. Steht so jedenfalls in den Ausführungsbestimmungen zur SUV.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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