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Frage zu Auslandseinsätzen der Deutschen Marine.

Begonnen von k1Lu, 27. September 2012, 18:47:11

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SDW

Zitat von: F_K am 04. Januar 2018, 21:22:41
Im Einsatz gilt SAZV nicht
Bleiben wir doch militärisch korrekt: selbstverständlich gilt die SAZV auch im Einsatz.
Insbesondere Abschnitt 3 mit z.B. dem §23 - Ausgleich von Belastungen, Ruhepausen, ...

Als gesetzliche Grundlage hierfür ist in §30c des Soldatengesetzes die 41h Woche geregelt, und wo sie eben nicht gilt (§30 Abs. 4).
Für den Fragesteller hierbei interessant ist §30c Abs. 4 Nr. 3: [Die 41h-Regelung ist nicht anzuwenden bei] "mehrtägigen Seefahrten".

BSG1966

Leicht Off-Topic, aber vielleicht trotzdem ganz interessant - es gibt auch Landeinsätze der Marine, bzw Dienstposten an Land im Rahmen von Marine-Einsätzen (UNIFIL/ATALANTA).

F_K

Und in beiden Fällen gilt nicht die 41 Stunden Regelung, dies meinte ich mit der flapsigen Formulierung "gilt nicht".
Danke für die Klarstellung.

Zitat(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden bei Tätigkeiten im Rahmen von 1.
Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen, insbesondere a)
im Rahmen mandatierter Auslandseinsätze,

D. h. egal ob mehrtägige Seefahrt oder nicht bzw. landgestützter Einsatz - bei (mandatierten) Auslandseinsätzen ist die 41 Stunden Regel nicht anzuwenden.

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