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Reisebeihilfe Kind der Lebensgefährtin

Begonnen von tom47, 01. Januar 2018, 14:37:03

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tom47

Ersteinmal ein frohes neues Jahr. :D


Kurze Frage in die Runde, wie bzw. wird das Kind meiner Lebensgefährtin bei der Anzahl der monatlichen Familienheimfahrten berücksichtigt ?

Ich bin TRG Empfänger und lebe mit meiner Lebensgefährtin und ihrer (nicht meiner) Tochter in der anerkannten Wohnung zusammen.

Den Mietvertrag haben wir damals beide unterschrieben.

Ich habe die Geburtsurkunde und die Meldebescheinigung beim Refü abgegeben, nur da er momentan im wohlverdienten Urlaub ist, kann ich ihn

leider nicht danach befragen.

Er meinte, das mir 2 Heimfahrten im Anspruchszeitraum zustehen würden, kann das jemand bestätigen ?


Viele Grüsse


benba

Zitat14.Kann auch eine Reisebeihilfe für eine Besuchsfahrt des Ehegatten gewährt werden?
Trennungsgeldberechtigte können für Fahrten der/des Ehegattin/en, des Lebenspartners sowie der Kinder und Personen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b TGV ebenfalls eine Reisebeihilfe erhalten. Es werden jedoch hierbei höchstens die Kosten gezahlt, die auch den Trennungsgeldempfängern bei einer Familienheimfahrt erstattet worden wären.
§ 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b
Zitatmit einem Verwandten bis zum vierten Grad, einem Verschwägerten bis zum zweiten Grad, einem Pflegekind oder Pflegeeltern in häuslicher Gemeinschaft lebt und ihnen aus gesetzlicher oder sittlicher Verpflichtung nicht nur vorübergehend Unterkunft und Unterhalt ganz oder überwiegend gewährt oder

Quellen:
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DLZ/Informationsschriften/Dienstreisen/Trennungsgeld/Faq_TGV.pdf?__blob=publicationFile&v=9
Zitathttp://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/__3.html

Kurz: Reisebeihilfe für die Lebensgefährtin ja, für ihre Kinder nicht.

tom47

Hi,

ist mit Lebenspartner in diesem Fall nicht die eingetragene Partnerschaft von gleichgeschlechtlichen gemeint ?

F_K

@ Tom:

Klar - für die "Freundin" bzw. deren Kinder gibt es kein Gelder.

Tommie

Ihm geht es mehr darum, ob ihm in dieser Konstellation eine (für Ledige!) oder zwei (für Verheiratete!) Familienheimfahrten zustehen, denke ich!

Und jetzt müssen Sie leider ganz tapfer sein, denn ich werde Sie jetzt gnadenlos enttäuschen ;) :

Trennungsgeldrechtlich sind Sie Lediger, erhalten also nur eine Familienheimfahrt alle 30 Tage erstattet! Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft und Ehe fallen dann unter den Personenkreis, die zwei Familienheimfahrten im Monat (also alle 15 Tage eine) erstattet bekommen, Sie aber nicht!

tom47

Ich bin nicht enttäuscht...hatte das auch so herausgelesen, aber mein Refü wollte eben die Geburtsurkunde und die Meldebescheinigung haben, weil er zu mir sagte, das es 2 Heimfahrten geben würde...auch für mich.  Nun ja, dann ist das eben so ...


Grüsse

BSG1966

Wenn der ReFü das so durchzieht kann das passieren, dass Sie das tatsächlich auch so erhalten - wenn das dann aber irgendwann mal geprüft wird und sich heruasstellt, dass Sie das zu Unrecht erhalten haben, dann liegt die Rückzahlungsforderung sehr schnell auf Ihrem Tisch.

Rollo83


tom47

...nun ist es passiert. Habe heute die Abrechnung bekommen. Es wird so bezahlt, wie er es gesagt hat .. :o..
..und sachlich richtig gezeichnet wurde es auch... ???...

benba

Und wer hat den Antrag auf Reisebeihilfe gestellt? Sie, also werden Sie unabhängig vom ReFü wohl in Regress genommen.

Al Terego

Ruf am besten direkt bei der Stelle an, die auf Deiner Abrechnung genannt ist und besprich das Ganze mit dem zuständigen Bearbeiter.

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