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BS und HfW | Vorzeitige Pensionierung und A5 / A6?

Begonnen von Chinoc, 03. März 2018, 18:40:37

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Chinoc

Moin,

ich bin ja schon seit 11 Jahren im Zivilleben, aber letztens habe ich ne komische Story gehört, wo ich mal nachhaken muss.
Da tourt jemand mit dem Motorbike seit über einen Jahr quer durch Asien und erzählt er sei pensionierter BS. Ist aber erst knappe 45 Jahre. Er meint er ist HfW, sein Dienstposten ist weggefallen und darum sei er vorzeitig pensioniert worden und bekommt nun A5 oder A6 Gehalt. Daraufhin habe ich den netten Mann ein wenig abgeklopft, in der FW Laufbahn war der definitiv.

Gibt es so eine Regelung, oder war es mal wieder so ein üblicher Hafensänger, die hier in Asien oft aufschlagen?

Vielen Dank für die Info...

Jens79

Wenn man nur wüsste, was ein HfW sein soll....

Oder soll es etwa HF oder HptFw sein  ::)

Fragen über Fragen...
 


Ralf

Pensionierungen früher als zur besonderen Altersgrenze konnten im Zuge des PersStrukG erfolgen oder bspw. irgendwelche DU-Geschichten. Ob das dann vom Prozentsatz einem A05/A06 Gehalt entspricht? Wer weiß, wer weiß.
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KlausP

Zitat von: Ralf am 03. März 2018, 19:32:01
Pensionierungen früher als zur besonderen Altersgrenze konnten im Zuge des PersStrukG erfolgen oder bspw. irgendwelche DU-Geschichten. Ob das dann vom Prozentsatz einem A05/A06 Gehalt entspricht? Wer weiß, wer weiß.

Das klingt nach Mindestversorgung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Chinoc


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