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Direkteinstellung gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst

Begonnen von Joys, 11. März 2018, 13:29:52

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Joys

Hallo zusammen,

ich interesse mich für eine Direkteinstellung in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst.
Laut Ausschreibung erfolgt eine Einstellung in die Besoldungsgruppen A9/A10 oder alternativ in der Entgeltgruppe TVöD E9b. Kann mir hier jemand sagen, ob bei den Erfahrungsstufen zivile Berufserfahrung angerechnet wird? Hintergrund meiner Frage: Ich bin keine 20 mehr und ein Einsteig mit im schlechtesten Fall rund 2500 brutto wäre für mich schlicht ein Ausschlusskriterium, da die Gehaltseinbussen zu groß wären und auch keine wirklichen Perspektiven da wären auf ein ordentliches Gehalt zu kommen.

Ralf

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Helft mit, dass es so bleibt.

M05W12S69

Hallo Joys,

wenn Dir das Arbeiten in einer öffentlichen Verwaltung grundsätzlich zusagt kann ich Dich nur ermuntern, einfach mal eine Bewerbung einreichen.

Was die Anrechnung von Vordienstzeiten angeht, so kann ich nur aus meiner eigenen Erfahrung sprechen, dass mir zivile Vordienstzeiten angerechnet wurden, die auch mit der jetzigen Tätigkeit vergleichbar sind. Das waren bei mir Anrechnungen zu 100%, weil diese auch mit der Ebene gehobener Dienst vergleichbar waren, aber auch nur zu 50%, weil diese zwar Verwaltung an sich, aber nur mit der Ebene mittlerer Dienst vergleichbar waren, aber eben als "förderliche Zeit" angerechnet wurden.

Insgesamt hatte ich das Gefühl, dass man da eher großzügig mit der Anrechnung war, weil man wohl auch schlichtweg gutes Personal einkaufen möchte - das aber auch dringend gebraucht wird.

Du darfst auf keinen Fall das Gehalt als Angestellter mit dem eines Beamten vergleichen, dazwischen können Welten liegen...., bei mir war der Unterschied im Nettogehalt deutlich 4stellig (vor Abzug der privaten KV).

Für mich hat sich der Schritt in die Verbeamtung bei der Bundeswehr gelohnt, es gibt viel Arbeit, langweilig wird es einem nicht....

woodstock

Bleibt nur die Frage, was du aktuell tust und wie lange schon und welchen Abschluss du hast?
Dann kann man dir sagen, ob es angerechnet wird oder ob es eher auf E9b als Angestellter herausläuft.
Als Trainee bekommst du zuerst auch nur Anwärterbezüge in A9/10, zumindest bei Ernennung auf Widerruf bis zur Erlangung der Laufbahnbefähigung.

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