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Pflichtvorsorge Lärm bei Beorderung

Begonnen von rhona, 22. März 2018, 11:40:05

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rhona

Hallo,

ich habe eine Frage in die Runde:

Ich bin beordert am Standort X, wohne in der Stadt Y, etwa 100km eine Strecke zu fahren. War stellen- und karrieretechnisch vorerst nicht anders möglich.
Meine nächstgelegene Kaserne ist allerdings nur 15 km von meinem Arbeitsort entfernt.

Muss die Pflichtvorsorge Lärm zwingend beim für den Beorderungstruppenteil zuständigen Betriebsarzt durchgeführt werden? Dieser ist, wohl gemerkt, nochmal 20 km weiter zu finden, wären für mich als 120 km eine Strecke Fahrt für eine wenige Minuten dauernde Untersuchung.
Oder kann mein Beorderungstruppenteil auch organisieren, dass ich in der mir nächstgelegenen Kaserne die Untersuchung durchführen lassen kann? Dann wäre ich, auch vormittags, maximal eine Stunde mit allem Drum und Dran unterwegs, müsste mich nicht extra freistellen lassen (was derzeit in Probezeit eh nicht geht) und hätte nicht so viel Sprit in die Umwelt gefeuert. Darum, ob ich die Fahrtkosten erstattet bekomme, geht's mir gar nicht, sondern um den organisatorischen und zeitlichen Aufwand. Üben kann ich derzeit aus arbeitstechnischer Sicht her leider nicht.

Wenn es wirklich so wäre, was macht dann ein Kamerad, der in Hamburg wohnt, aber in München stationiert ist? Zwei oder drei Tage Urlaub nehmen (je nachdem, ob mit Zug oder Bahn gefahren wird)? Macht der Arbeitgeber das mit, wenn er erfährt, dass es um eine einfache Untersuchung geht, die nur wenige Minuten dauert? Nimmt der Kamerad die Strapazen der mehreren 100 km auf sich?
Ich habe Kameraden, welche um die 400 oder 500 km fahren müssten.

Ich hätte das gern ein für allemal geklärt. Bisher konnte mir diese Frage niemand beantworten.

Aussage des Betriebsarztes in der Kaserne nahe meines Wohnortes: Solange die in RDL oder DVag sind, ist es egal, ob sie hier beordert sind oder nicht. Ich führe die Untersuchung durch und es kommt in die Vorsorgekartei.

Also, kann mir jemand dazu Auskunft geben?

Danke schon mal.

MMG-2.0


rhona

Ist mir schon klar. Soweit bin ich auch gewesen.

Ich habe aus organisatorischen Gründen an einem anderen Standort meine RDL gemacht. Nur leider ist die zuständige Betriebsärztin wegen mangelnder Anmeldungen die 100 km eine Strecke hierher nicht gefahren. Was bedeutet, keine Pflichtvorsorge Lärm für mich während dieser RDL.

Da ich dieses Jahr nicht mehr üben kann, fällt das während einer RDL aus.

Luise

Hey, also bei mir war das ohne Probleme möglich! Auch außerhalb der RDL.

rhona

Ohne Probleme auch standortfremd?

Dass das außerhalb der RDL geht, weiß ich. Nur soll ich dafür extra frei nehmen und knapp 120 km zum Betriebsarzt fahren, obwohl bei mir eine Kaserne mit Betriebsarztterminen um die Ecke ist.

Hast du da einfach einen Termin gemacht?

Luise

Ja, ging wie gesagt ohne Probleme.

Das beste ist einfach anrufen, kurz Problem schildern und bei mir waren bisher jedenfalls immer alle super nett und hilfsbereit und alles hat sich immer zügig geklärt! Telefonieren ist immer der einfachste Weg, finde ich jedenfalls. Da beißt ja keiner  ;D

rhona

Bei wem anrufen?

FwRes sperrt sich. Mein Beorderungstruppenteil will mir auch keine DVag schreiben.

Dann müsste ich direkt über die mir nahe Einheit gehen und mit einen Termin geben lassen.

Luise

Versteh ich null. Mein FwRes hat mir sogar gesagt, dass ich doch bitte beim Spieß in der Kaserne vor Ort anrufen solle, damit ich nicht so weit fahren müsse.  :o
Also hab ich da beim Spieß angerufen und der hat alles weitere mit meinem FwRes abgeklärt und ich hab noch am nächsten Tag gleich den Termin gehabt...

rhona

Es geht also doch. War mir klar, dass das so, wie es mir weiß gemacht werden soll, nicht funktionieren kann.

Dann wüsste ich gern mal, welcher FwRes das war, damit ich meinen darauf hinweisen kann. Meiner meint, ich komme nicht daran vorbei, in meinen Beorderungstruppenteil zu fahren. So sei die Vorschrift.

MMG-2.0

Zitat von: rhona am 22. März 2018, 12:02:53
Ist mir schon klar. Soweit bin ich auch gewesen.

Ich habe aus organisatorischen Gründen an einem anderen Standort meine RDL gemacht. Nur leider ist die zuständige Betriebsärztin wegen mangelnder Anmeldungen die 100 km eine Strecke hierher nicht gefahren. Was bedeutet, keine Pflichtvorsorge Lärm für mich während dieser RDL.

Da ich dieses Jahr nicht mehr üben kann, fällt das während einer RDL aus.
Wo ist denn jetzt der Handlungsbedarf, wenn dieses Jahr keine RDL mehr durchgeführt werden soll?
Warte doch ab wo die nächste RDL stattfindet.

rhona

Da ich in DVag doch zahlreich schieße bzw. Aufsicht beim Schützen bin, muss ich die Pflichtvorsorge Lärm zwingend haben.

Kann nicht warten, bis ich wieder üben kann. Das wird wohl erst Mitte nächsten Jahres möglich sein. Die DVag's sind aber bereits dieses Jahr angesetzt, ergo muss ich mich außerhalb einer RDL untersuchen lassen.

F_K

Quark.

Für ResArbeit ist die Untersuchung nicht notwendig.

(Für Beorderte zwar schon, wird aber explizit nicht überprüft).

LwPersFw

Im Anhang steht die aktuelle Weisungslage...

Und wer damit nicht klar kommt...

"Kommandobetriebsarzt/-ärztin  im  Kommando  Regionale  Sanitätsdienstliche  Unterstützung (Kdo  RegSanUstg  KdoBtrArzt/Dez  G  3.2.4),  zugleich  Leiter  bzw.  Leiterin  des  betriebsärztlichen Dienstes  der  Bundeswehr,  steht  für  Rückfragen  zur  Verfügung."

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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