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steuerfreie Leistungen gemäß Leistungskatalog für FWDL u. RDL

Begonnen von Karl_78, 27. März 2018, 09:42:35

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Karl_78

Hallo Kameraden,

in dem unter Betreff aufgeführten Leistungskatalog sind die jeweiligen Leistungen für eine RDL als steuerfrei beschrieben.

Ich möchte vermeiden, durch die Vergütung der RDL zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gemäß §§ 149, 150 Abgabenordnung, ggf. in Verbindung mit §§ 25 Abs. 3, 46 Abs. 2 EStG und § 56 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung verpflichtet zu sein! > Dies ist regelmäßig der Fall, wenn gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen wurde (z.B. Steuerklasse I + Steuerklasse VI).

Wenn also die Vergütung der RDL steuerfrei erfolgt, wird dann demnach auch keine Eingruppierung in eine Steuerklasse (z.B. Steuerklasse VI) vorgenommen und wird die Vergütung einer RDL überhaupt an das zuständige Finanzamt übermittelt?

Meine Situation:

Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst und erhalte während der RDL Lohnfortzahlung von meinem Arbeitgeber (Stadtverwaltung). Habe somit während der RDL keinen Verdienstausfall!

Vielleicht kann mir jemand, der ebenfalls im öffentlichen Dienst angestellt ist, aus eigener Erfahrung berichten, ob er nach Ableistung einer RDL aufgrund deren Vergütung jemals zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert wurde?

Vielen Dank für Eure Mühe!

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