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Umzug zwischen Versetzung und UKV-Zusage

Begonnen von sopnix, 13. September 2017, 21:25:02

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sopnix

Hallo,

ich wurde Anfang des Monats ohne UKV-Zusage versetzt, mit dem Hinweis ich könne diese nachträglich beantragen sobald ich umziehen möchte. (ledig, anerkannte Wohnung).

Nun möchte ich jetzt umziehen und habe auch schon eine Wohnung in Aussicht. Muss ich nun vor dem Umzug die Zusage der UKV einholen? Ergeben sich für mich Nachteile wenn ich vor der Zusage der UKV bereits umziehe, also mich ummelde, neue Wohnung anerkennen lasse etc, ?





200/3

Persönliches Beispiel:
Ich wurde versetzt mit Zusage UKV (zu dem Zeitpunkt kein berüchtsichtungsfähiger Wohnsitz). Nach Hinweis des ReFü bei Anreise am neuen Standort habe ich nachträglich auf die ("Rucksackumzug")UKV verzichtet und hatte somit 5(!)Jahre Zeit für einen durch die Bw "vollfinanzierten" Umzug meines zwar anerkannten aber nicht berücksichtigungsfähigen Wohnsitzes an einen Wohnsitz in Standortnähe.
Ich empfehle hier dringenst einen Anruf bei den Sachbearbeitern im BAIUDBw. Eine alphabetische Liste mit den jeweils zuständigen Bearbeitern sollte beim ReFü aushängen oder zu erfragen sein. Die Damen und Herren in Landsberg sind äußerst kompetent, ich habe z.B. mit der für mich zuständigen Bearbeiterin alle Anträge für meinen Umzug quasi live am Telefon ausgefüllt und mal eben knappe 3.000Euro für meinen Umzug ersetzt bekommen.

Ralf

ZitatMuss ich nun vor dem Umzug die Zusage der UKV einholen?
Das muss auf jeden Fall vorher veranlasst werden.
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LwPersFw

Um Ralf zu ergänzen...

Da Sie ja über einen anerkannten und berücksichtigungsfähigen Hausstand verfügen, bezahlt die Bw, sobald die UKV zugesagt ist,
nahezu alle im Rahmen des Umzugs anfallenden Kosten.

Damit das aber funktioniert... müssen bestimmte "Spielregeln" eingehalten werden.

Deshalb veranlassen Sie zunächst nichts...

+ bis Sie die schriftliche Zusage der UKV haben
+ Sie Kontakt mit der für die Abrechnung des Umzugs zuständigen Stelle hergestellt haben.
+ Lassen Sie sich von dort zu den Modalitäten beraten !!!

Hier finden Sie erste Infos zum Thema "Umzug mit der Bw":

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/verwaltung/umzug/umzuginland/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfMJ8TQw8Tf08nAMtAgwNggz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFuoh-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAqXzvIA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Paulsen

Guten Abend liebes Forum,

Habe eine Frage zur UKV. Wollte zwar morgen beim KompZ TM Bw anrufen aber vielleicht könnte ich mich hier schon vorab etwas informieren.

Werde meinen Dienst am 2.7.18 beginnen. Mietvertrag (älter als ein halbes Jahr alt) hatte ich im Karrierecenter kopieren lassen,wenn dies relevant ist.

Ich werde in 6 Stunden Entfernung meines jetzigen Wohnortes versetzt. Habe mit meiner Familie vor dort in die Nähe zu ziehen und haben auch schon ein Mietangebot vorliegen.

Nun meine Frage kann ich die UKV dafür schon vor Dienst Beginn beantragen bzw habe ich überhaupt Anspruch darauf?

Bin auf dem Gebiet noch ziemlich ahnungslos.

Liebe Grüße Paul

KlausP

Nein, die UKV-Zusage wird nach meiner Kenntnis erst mit Dienstantritt wirksam.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Und nach der Bewährungszeit. Ansonsten wäre das ja eine günstige Möglichkeit umzuziehen ;-)
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